Am 9. Juni 1929, anlässlich des 700. Jahrestages der Gründung der Universität Toulouse, zeichnet der Rechtshistoriker Joseph Declareuil (1863-1938) die Geschichte der Institution nach : „Nacheinander erschienen zwanzig Generationen von Meistern und Schülern. Sie haben gedacht, gehandelt, gekämpft, um Wissen zu erlangen, und sind dann wieder aus der Zeit geschieden“ Er schlägt seinem Publikum vor, „einige Lektionen aus dieser großen Vergangenheit zu hören“. In der Geschichte des Studium Tolosanumwird die Periode des Ende des 19. und des Anfangs des 20. Jahrhunderts nur sehr grob skizziert. Nur flüchtig werden die neu kreierten Lehrstühle und Vorlesungen, die gegründeten Instituten, die Beziehungen mit praktischen Rechts- und Notariatschulen oder die Neubildung der Toulouser Universität im Jahr 1906. Wie die anderen Redner schweigt er den wichtigen Beitrag der Universität Toulouse, insbesondere der Studenten und Alumni der juristischen Fakultät, zum Ersten Weltkrieg. Was bedeutet dieses Schweigen ? Ist sie eine bewusste Entscheidung des Redners ? Ist die Erinnerung an den Krieg zu nah, als dass der Historiker davon Zeugnis ablegen könnte ? Dabei hat der Erste Weltkrieg sehr wohl Spuren in der juristischen Fakultät hinterlassen. Neben dem Denkmal an die für Frankreich Gefallenen, das in der Fakultät errichtet wurde, gibt es weitere weniger sichtbare Elemente, die eine Geschichte des Alltags der Juristen in diesem besonderen Kontext des Krieges nachzeichnen können. Vor dem Universitätsrat im Jahr 1916 präzisierte Hauriou, dass „angesichts eines Krieges, der letztendlich zu einem dauerhaften Zustand geworden ist, [die Universität] sich bei der Gestaltung ihrer Räumlichkeiten, in der Lehre, bei der Gestaltung ihres Budget an diesen Zustand anpassen musste“ (Bibliothek der Universität Toulouse, 90227, Rapport du conseil de l’université pour l’année 1915-1916, S. 9).
Personal, Betrieb und Vorlesungen beleuchten unter anderem den Fakultätsalltag während der vier Kriegsjahre. Um die Auswirkung des Krieges zu begreifen muss das Leben der Fakultät sehr genau erfasst werden. Angesichts der wenigen Berichten von Zeitzeugen ist die vollständigste Informationsquelle für diese Periode das Register der Versammlungen und Räte der Fakultät. Diese Archiven, die mal mehr, mal weniger „gesprächig“ sind, geben einen relativ vollständigen Überblick der Themen und Fragen, die vor der Professoren der Fakultät getragen wurden. Sie gibt uns wichtige Informationen über die Akteure der Debatten und Entscheidungsprozesse innerhalb der Institution.
Die Versammlung bringt die ordentlichen Professoren, die Hochschulleher (professeurs agrégés) und die promovierten Lehrbeauftragten zusammen, die allerdings nur eine einfache beratende Stimme haben. Sie soll über alle Fragen des Unterrichts, insbesondere über die Lehrpläne und die Vorträge beraten. Danach setzt sich der Rat aus den ordentlichen Professoren zusammen. Es berät über den Haushalt der Fakultät, die Annahme und Verwendung von Schenkungen und Vermächtnissen und erlässt die Studienordnung, um die Anwesenheit der Studierenden zu gewährleisten. Diese zwei Organe werden vom Dekan einberuft und präsidiert, der wiederum von der ordentlichen Professoren gewählt und vom Minister für einen erneuerbare Mandat von drei Jahren ernannt wird. Dies ist der Fall in Toulouse für Maurice Hauriou seit 1906 und in Paris für Ferdinand Larnaude seit 1913. Das Dekret vom 28. Dezember 1855 legt fest, dass der Dekan die Fakultät vertritt, die innere Verwaltung gewährleistet und dort das Polizeibefugnis hat. Er sorgt für die Durchsetzung der Entscheidungen der Versammlung und des Rates. Er sorgt für die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Weisungen sowie für die regelmäßige Durchführung von Vorlesungen, Vorträgen und Prüfungen. Schließlich verwaltet er die Eigengüter der Fakultät, bereitet die Budgets vor und veranlasst die Ausgaben.
Während des Ersten Weltkriegs (3. August 1914 bis 11. November 1918) fanden 22 Versammlungen und 9 Räte statt. Letztere kommen jedoch immer seltener vor, und zwischen Mai 1916 und Mai 1917 findet keine einzige Sitzung des Rates statt. Die Versammlung wird dann zum Hauptorgan, das auch einige der dem Rat übertragenen Befugnisse ausübt. Dieser erste organische und funktionelle Ausdruck der Ausnahmesituation, verrät uns eine Weisung von 1885.
Dem Bericht des Universitätsrates zufolge sind 87 Professoren aus Toulouse mobilisiert, davon 8 von 19 Professoren der juristischen Fakultät, sowie 31 Personen aus den Büros und Dienstleistungen. Dies ist mit der Quote auf nationaler Ebene vergleichbar : 43 % aller Professoren der juristischen Fakultäten mobilisieren sich. Ihre Situation zu Beginn des Konflikts wird im Bericht des Universitätsrats dargestellt : „Es wurden Professoren mobilisiert, aber sie blieben vor Ort und haben dank der von der Militärbehörde gewährten Erleichterungen mit großem Engagement ihren Dienst an der Fakultät geleistet. Es sind Mérignhac und Perreau, mobilisiert in der Militärverwaltung ; Fraissaingea im Gesundheitsdienst ; Gheusi und Mestre im Dienst der Kriegsräte ; Magnol im Militärbüro der Zensur ; Fliniaux im Hilfsdienst der Büros ; Polier hat die besondere Verpflichtung des Dalbiez-Gesetzes übernommen, um zum Telegrammkontrolldienst beizutragen, an dem der Dekan teilnimmt. Cézar-Bru ist Vorsitzender der Kommission zur Mittelszuweisung des Arrondissements von Villefranche. Thomas ist Dolmetscher bei den deutschen Gefangenen in der Caraman-Straße“ (Bericht des Universitätsrats für die Jahre 1914-1915, S. 24). Anhand der Berichte des Universitätsrats und den individuellen Akten der Professoren lassen sich die Posten verfolgen, an denen die Professoren während der Mobiliserung eingesetzt wurden. Die Lehrer müssen nicht an die Front. Sie engagieren sich stattdessen in einem „Krieg des Rechts“ und mobilisieren sich, indem sie die Abgabe von 2 % ihres Jahresgehalts akzeptieren, um das „durch den Krieg verursachte Unheil“ zu finanzieren. Viele der Alumni der Fakultät und diejenigen, die ihr Studium nicht abgeschlossen haben, werden schnell an der Front geschickt.
Für die Studenten — und die wenigen Studentinnen — die während des Krieges ihr Studium fortsetzen, gibt es keine wesentlichen Änderungen in der Liste der fakultativen Vorlesungen und Vorträge. Die fakultativen Vorlesungen, in geringer Anzahl, werden von den Lehrstuhlinhaber gehalten und vom Staat bezahlt. Während des Konflikts werden alle Vorlesungen aufrechterhalten. Im Bericht an den Universitätsrat für das Jahr 1913-1914 erwähnt Hauriou, dass das Schuljahr „normal verlaufen konnte und dass alle wesentlichen Kurse im kommenden Jahr durchgeführt werden können“. Zu den Hauptvorlesungen kommen ergänzende Vorlesungen zur öffentlichen Finanzierung hinzu. Die Versammlung vom 6. Juni 1914 legt eine Liste davon fest :
Vom Staat finanzierten Vorlesungen
- Doktorat : Verwaltungsrecht : Herr Hauriou ; Grundsätze des öffentlichen Rechts : Herr Mestre ; Geschichte des französischen öffentlichen Rechts : Herr Declareuil ; Geschichte des französischen Rechts : Herr Thomas ; Gesetzgebung und Industriewirtschaft : Herr Perreau.
- Licence (entspricht den aktuellen Bachelor) : Öffentliches Recht : Herr Fliniaux.
- Capacité (entspricht das Vordiplom) : Grundlage des Zivilrechts : Herr Bressolles ; Grundlage des öffentlichen und administrativen Rechts : Herr Ebren ; Grundlage des Zivilrechts : Herr Cézar-Bru.
Von der Universität finanzierten Vorlesungen
- Doktorat : Politische Ökonomie : Herr Houques-Fourcade ; Geschichte der ökonomischen Doktrinen : Herr Polier ; Gesetzgebung und ländliche Ökonomie : Herr Gheusi ; Arbeits- und Sozialgesetzgebung : Herr Dugarçon ;
- Doktorat und Licence : Kolonialgesetzgebung und Kolonialwirtschaft : M. Mérignhac ;
- Licence : Seerecht : Herr Fraissaingea ;
- Sonderkurse : Geschichte des Südlichen Rechts : Herrn Thomas ; Strafvollzugswissenschaft : Herrn Magnol ; Sonderstrafrecht : HerrnMagnol ; Sonderkonferenz Verwaltungsrecht : Herrn Dugarçon.
Obwohl das Jahr 1914-1915 vom Ministerial rundschreibens vom 9. Oktober 1914 zur Streichung der Ergänzungskurse und zur Verringerung der finanziellen Mittel ordnete, dankt er seinen Kollegen : „Dank dieser Anwesenheit des gesamten Personals der Fakultät in Toulouse wurden alle Vorlesungen, auch die Ergänzungsvorlesungen, gewährleistet. Gewiss sah sich die Universität gezwungen, die Vergütung derer, die sie bezahlte, einzustellen, und der Staat selbst hat nur einen Teil derjenigen wiederhergestellt, die unter seiner Obhut standen. Nichtsdestotrotz ist es die Ehre des Fakultätspersonals die Lehre wie gewohnt weiter gewährleistet zu haben. “(Bericht 1914-1915, S. 24.) Die Frage ist von Bedeutung für den Dekan Hauriou, der sich ausführlich mit der Frage der Organisation und der Vergütung der Ergänzungsvorlesungen während der Versammlung vom 21. Februar 1915 und dann in seinem Bericht an den Universitätsrat für das Jahr 1914-1915 befasst. Nachdem erreicht wurde, dass die sechs vom Staat vergüteten Vorlesungen, mit Ausnahme der Vorlesungen der capacité (Vordiplom), wiederaufgenommen und finanziert werden, wird beschlossen, dass die „sechs eingesetzten Professoren der Fakultät die für ihre ergänzende Vorlesungen erhaltene Vergütung abgeben […], damit die Gesamtheit der erforderlichen ergänzenden Vorlesungen mit gleicher Vergütung für alle Dozenten wiederhergestellt werden kann“. Solidarität und Kontinuität sind die beiden Schlüsselwörter der Position des Dekans. Die Liste der Ergänzungsvorlesungen für das zweite Halbjahr 1914-1915 wird dann wie folgt festgelegt :
- Capacité : Öffentliches und Verwaltungsrecht ;
- 1. Jahr : Zivilrecht ;
- 2. Jahr : Zivilrecht ;
- Licence : Kolonialgesetzgebung ; Gewerbegesetzgebung ; Seerecht ; Öffentliches Recht ;
- Licence und juristisches Doktorat : – Strafvollzugswissenschaft und Strafrecht ;
- Doktorat : Geschichte des französischen Rechts ; Verwaltungsrecht ; Grundsätze des öffentlichen Rechts ;
- Doktorat Politikwissenschaft : Geschichte des öffentlichen Rechts ; Politische Ökonomie ; Geschichte der ökonomischen Doktrinen ; Landwirtschaftsrecht.
Das Funktionieren der Fakultät und die Erfüllung ihres Lehrauftrags sind für Hauriou von größter Bedeutung, wie er es erneut für das Jahr 1915-1916 formuliert : Es ist „eine zwingende Pflicht, die Dienste, für die [die Fakultät] verantwortlich ist, regelmäßig zu betreiben, indem sie durch Selbstlosigkeit und doppelten Eifer ihre Hingabe an die nationale Sache zum Ausdruck bringt“ (Bericht 1915-1916, S. 12). Die beiden seit November 1914 abgeschafften Vorlesungen der capacité des ersten Jahres wurden im November 1918 mit staatlichen Mitteln wieder eingeführt. Der Universitätsrat tut dasselbe für den Geschichtsunterricht der ökonomischen Doktrinen.
Schließlich betreffen die im Dekret vom 22. August 1854 und im Dekret vom 10. Januar 1855 vorgesehenen fakultativen Vorträge „die Entwicklung und Anwendung der in den mündlichen Vorlesungen dargelegten Grundsätze“. Sie werden den von den Dozenten und den Lehrbeauftragten übernommen. Seit dem Gesetz vom 28. Juli 1895 sind diese Vorlesungen, außer für befreite Studenten, kostenpflichtig (50 Francs pro Semester) und dienen der Bezahlung der Vortragsbeauftragten. In der ersten Semester des Jahres 1913/14 sind 99 Eingeschriebenen. Davon sind 22 im ersten Studienjahr, 25 im zweiten, 24 im dritten Studienjahr, und 28 im Doktorat. Die sieben Vortragsbeautragten (Cézar-Bru, Declareuil, Dugarçon, Fliniaux, Hauriou, Magnol und Mestre) erhalten jeder knapp 600 Francs. Diese Vorträge, die seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts mit einem stets wachsenden Publikum rechnen könnten, stehen ab 1914 vor großen Schwierigkeiten. Die Vorträge sind weniger besucht und damit sinken die gehälter der Dozenten spürbar (knapp 90 Francs in der zweiten Jahreshälfte 1917-1918). 1918 erklärt die Fakultät ihre Absicht, aus diese Vorträge, die für die praktische Ausbildung der Juristen sehr konstruktiv sind, Pflichtveranstaltungen zu machen, wofür Vortragsbeauftragten (Maîtres de conférence) rekrutiert und finanzielle Mitteln bereitgestellt werden (Archiv der Universität für Sozialwissenschaften – Toulouse-1-Capitole, 2Z2-16, S. 257).
Entwicklung der Einschreibungen für fakultative Vorlesungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät von Toulouse (1913-1922) – Auszug aus : O. Devaux et F. Garnier, Ceux de la faculté : des juristes toulousains dans la Grande Guerre, coll. « Étude d’histoire du droit et des idées politiques », n° 24, Toulouse, 2017, p. 79, Tableau 1.
Akademisches Jahr | AnzahlzahlenderStudenten | Anzahl zahlungsbefreiten Studenten | |
---|---|---|---|
1913-1914 | 1. Semester | 99 | 6 |
2. Semester | 100 | 6 | |
1914-1915 | 1. Semester | 21 | 4 |
2. Semester | 13 | 3 | |
1915-1916 | 1. Semester | 26 | 2 |
2. Semester | 22 | 3 | |
1916-1917 | 1. Semester | 16 | 1 |
2. Semester | 8 | 0 | |
1917-1918 | 1. Semester | 20 | 2 |
2. Semester | 12 | 1 | |
1918-1919 | 1. Semester | 0 | 0 |
2. Semester | 13 | 0 | |
1919-1920 | 1. Semester | 38 | 4 |
2. Semester | 36 | 3 | |
1920-1921 | 1. Semester | 64 | 4 |
2. Semester | 45 | 3 | |
1921-1922 | 1. Semester | 69 | 5 |
2. Semester | 68 | 0 |
Im ersten Kriegsjahr beschließt die Versammlung nach einem Vorschlag des Dekans, die feierliche Preisverleihung für die Gewinner der Wettbewerbe 1913-1914 (25. November 1914) auszusetzen. Ein Ministerialrundschreiben (15. März 1915 und 23. Februar 1916) teilt den Universitätsangehörigen die Abschaffung der jährlich stattfindenden Prüfungen mit. Dies wird auch in den folgenden Jahren und bis zum Ende des Konflikts (Sitzung der Versammlung vom 16. Mai 1918) der Fall sein. Das Schicksal der Studenten, deren Studium durch den Krieg unterbrochen wurde, und die Situation der Demobilisierten sind Gegenstand besonderer Entscheidungen. Für die erste Gruppe wird innerhalb der Fakultätsversammlung eine Kommission ernannt, die auf Antrag des Ministers Maßnahmen zur “Wiedergutmachung“ gestalten soll. Bei der Tagung vom 12. Januar 1918 schlägt die Versammlung Übergangsregelungen für die Gestaltung der Unterrichtszeiten und die Erleichterung der zu prüfenden Fächer vor. Diese Bestimmungen müssen für „mobilisierte Studenten, die während des Krieges nicht in der Lage waren, ihre Ausbildung zu absolvieren, und auch für Abiturienten der Jahre 1914 und danach“ gelten (Archiv der Universität für Sozialwissenschaften – Toulouse-1-Capitole, 2Z2-16, S. 258). Im Frühjahr 1918 legt das Ministerium die Modalitäten des Studiums für mobilisierten Studenten. Hauriou bietet seine Kollegen, “die Prüfungsjurys vorzubereiten”, die im Herbst 1918 einberufen werden könnten, um die Anträge dieser Studenten zu prüfen.
Einige Monate nach dem Ende der Feindseligkeiten wird im Bericht des Universitätsrats in trockenen Amtsprache vermerkt, dass „das gesamte Personal der Fakultät seinen normalen Kurs wieder aufgenommen hat und alle Lehren wieder regelmäßig stattfinden konnten“ (Bibliothèque universitaire de Toulouse, 90227, Rapport du conseil de l ‘Université pour l’année 1918-1919, S. 18).
Florent Garnier, Professor für Rechtsgeschichte (Universität Toulouse-1-Capitole)
Literaturangaben
Barrera Caroline, « Le travail à l’université de Toulouse pendant la Grande Guerre », dans Sylvie Caucanas, Rémy Cazals, Jean-Marc Olivier (dir.), Travailler à l’arrière, 1914-1918 : actes du colloque international, Carcassonne, France, Archives départementales de l’Aude, 2014, p. 43‑54.
Blanquer Jean-Michel, Milet Marc, L’invention de l’État : Léon Duguit, Maurice Hauriou et la naissance du droit public moderne, Paris, France, Odile Jacob, 2015.
Devaux Olivier, Garnier Florent, Ceux de la faculté : des juristes toulousains dans la Grande Guerre, « Étude d’histoire du droit et des idées politiques », no 24, Toulouse, France, Presses de l’université Toulouse-1-Capitole, 2017.
Garnier Florent, « Le doyen Hauriou et la création de l’école supérieure de droit de Clermont-Ferrand en 1913 », dans Claire Marliac-Négrier (dir.), État du droit, état des droits : mélanges en l’honneur du professeur Dominique Turpin, Clermont-Ferrand, France, Centre Michel de l’Hospital, 2017, p. 395‑408.
Girault Arthur, « Les universités françaises pendant la guerre », dans Revue internationale de l’enseignement, vol. 78, 1881, p. 230‑234.
Hauriou Maurice, « Création de salles de travail pour conférences et cours de doctorat à la faculté de droit de l’université de Toulouse », dans Revue internationale de l’enseignement, vol. 41, 1901, p. 547-558 [et 1908, vol. 55, p. 560-562].
Malherbe Marc, La faculté de droit de Bordeaux : 1870-1970, Talence, France, Presses universitaires de Bordeaux, 1996.
Milet Marc, « La doctrine juridique pendant la guerre : à propos de Maurice Hauriou et de Léon Duguit », dans Jus politicum : revue de droit politique, no 15, 2016, http://juspoliticum.com/article/La-doctrine-juridique-pendant-la-Guerre-a-propos-de-Maurice-Hauriou-et-de-Leon-Duguit-1087.html (consulté le 25/07/2018).
Mouranche Marielle (dir.), Et Toulouse pour apprendre : sept siècles d’histoire de l’université de Toulouse, 1229-1969, Toulouse, France, Presses universitaires du Mirail, 2010.
Université de Toulouse, viie centenaire de la fondation de l’université de Toulouse, 1229-1929 : livre d’or, Toulouse, France, Privat, [spécialement p. 72-83], 1931.