Louis Renault und die Legitimierung des Völkerrechts in Frankreich


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Louis Renault wird 1843 als Sohn eines Buchhandlers geboren. Er studiert Jura in Paris und schließt 1861 sein Studium ab. Er wird Professor für römisches Recht und Handelsrecht an der Universität Dijon (letzteres Gebiet ist auch die Spezialität seines Kollegen Charles Lyon-Caen, der ebenfalls 1843 geboren wird und mit dem er ein Buch verfasst). Parallel dazu vertritt er Charles Giraud für eine Völkerrechtsvorlesung an der Pariser Fakultät, bevor er schließlich 1888 seine Nachfolge antritt. Er lehrt auch an der neuen École libre des sciences politiques (Freien Schule für Politikwissenschaft), an der viele französische Internationalisten lehren oder studieren. Ab 1890 wird er Rechtsberater des Außenministeriums und ist Vertreter von Frankreich bei den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907. Ab 1882 ist er Mitglied des Instituts für Völkerrecht. Während dem Krieg von 1914-1918 macht es sich einen Ruf.

Louis Renault kann als einer der Begründer des Völkerrechts – dessen institutionelle und akademische Modernisierung um 1880 erfolgt – als vollwertige universitäre Disziplin in Frankreich angesehen werden. Sein Willen diesbezüglich war übrigens, dass die Disziplin des Völkerrechts in erster Linie mit den praktischen Aspekten beschäftigt, da das theoretische Feld dem internationalen Recht vorbehalten ist. Auf den ersten Arbeiten von Renault bezugnehmend räumt sein Kollege Charles Dejace von der Universität Lüttich ein, dass es „kein Gericht gibt, das höher liegen würde als die Staaten und das für die Beurteilung internationaler [Feststellungen] zuständig sein könnte“. Erwähnenswert ist, dass der Jurist, der dieses Recht verteidigt, ihm Legitimität durch die „jüngsten Methoden der historischen Schule“ einfließt. Dejace zufolge existierte internationales Recht schon immer, wenn auch ohne kodifizierte worden zu sein. In seinen Vorlesungen greift der Professor die Theorien von Grotius, Wolff, Vattel und Thomas Hobbes auf. Als Beispiel zieht er das auf Abhandlungen und Gebräuchen basierende „Précis du droit des gens moderne“ von 1788 (Kompendium des modernen Völkerrechts Europas) des Göttinger Professors Georg Friedrich von Martens (1756-1821), sowie ein Werk zum theoretischen und praktischen Völkerrecht (1881-1884) des Argentiniers Carlos Calvo (1822-1906). Er betrachtet die Gründung im Jahr 1869 der „Revue de droit international et de législation comparé“ als das letzte Ergebnis der Disziplin.

Erst in den 1880er Jahren wurden die ersten eigenständigen Lehrstühle für Völkerrecht/internationales Recht an den juristischen Fakultäten gegründet und in ihren Lehrinhalten erneuert. 1874 betont der belgischer Jurist Gustave Rolin-Jaequemyns, welche Überzeugungsarbeit notwendig ist, um den praktischen Nutzen einer solchen Disziplin auch für neutrale Länder wie Belgien zu demonstrieren, wo jungen Juristen wenig Interesse an diesem Gebiet zeigen  :

„ Ich möchte über das Studium des Völkerrechts in seinem Verhältnis zu den praktischen Erfordernissen der gegenwärtigen Situation sprechen. Es ist mir ein derart wichtiges Anliegen, diesen Vortrag zu halten, dass ich dafür mehrere andere Anfragen abgelehnt habe. Mein Ziel wäre es, unter dieser intelligenten jungen angehenden Anwälten einige ernsthaft und gewissenhafte Rekruten zu gewinnen, die den amateurhaften Rechtsberatern eines besseren Lehren können und das besondere Interesse des Völkerrechts für neutrale Länder, insbesondere für Belgien, Holland und die Schweiz, würden demonstrieren können. “

Eine erste Bestandsaufnahme der Lehrstühle für internationales Recht in Europa ist notwendig. Ein Brief von Gustave Rolin-Jaequemyns an Alphonse Rivier aus dem Jahr 1878 bezeugt dies  :

„ Für den Unterricht des Völkerrechts verlasse ich mich für Deutschland und Belgien auf Sie. Clunet hatte mir Frankreich versprochen, aber er hat mir nichts geschickt. Er behauptet, es sei sehr schwierig ! ? Würde Ihr Freund Gide Sie nicht aufklären ? Für Spanien, Portugal, Griechenland und die USA sind Landa, Sanpolos und Field in Verzug. Am besten wir geben uns zufrieden mit dem, was wir haben. “

Wir unterstützen voll und ganz, was Guillaume Sacriste und Antoine Vauchez in einem weitsichtigen Artikel schreiben  :

„ Am Vorabend des Ersten Weltkriegs räumt die Diplomatie der unterschiedlichen Großmächte dem Völkerrecht nur einen marginalen Platz ein. Die Ministerien für auswärtige Angelegenheiten sind seit den 1890er Jahren auf der Suche nach juristische Expertise, sei es die Position der ständigen Rechtsberatung, die der Rechtsprofessor Louis Renault in Frankreich bis zum Krieg innehatte, oder spezialisierte Strukturen wie der Rat für diplomatische Streitigkeiten in Italien. Aber die internationalistischen Juristen, die diese Posten bekleiden, beschränken sich oft auf einen technischen herangehensweise im Rahmen internationaler Verhandlungen. “

Die Sitzung des Instituts für Internationales Recht (IDI) im Jahr 1910 findet in der französischen Hauptstadt statt, nur wenige Tage nach dem Rückgang der berühmten Überschwemmungen im Januar-Februar. Warum würde gerade Paris gewählt ? Einige Juristen wie Albéric Rolin sehen in der „Lichtstadt“ eine förderliche Atmosphäre um die Reflexion zum Völkerrecht fortzuführen und Fortschritte zu erreichen, die in Den Haag nicht möglich waren. Zwar ist dieser Erklärung zum Teil irrational, aber insofern interessant, als Frankreich tatsächlich bis in die 1890er Jahren ein eher zweitrangiges Mitglied des Instituts für Internationales Recht ist, der manchmal sogar Störenfried auftritt. 1910 erhält Frankreich seine Adelsbriefe durch Alberic Rolin, dessen Frankophilie nicht von seinem Bruder Gustave geteilt wird, die er aber seinem Sohn Henri weitertragen wird. Unserer Meinung nach müssen wir darin einen qualitativen Sprung des Images von Frankreich im Kreis der Internationalisten sehen, insbesondere in Belgien. Dieser Sprung hatte Mitte der 1890er Jahre, genauer gesagt im Jahr 1894 mit der Gründung der Allgemeinen Zeitschrift für Völkerrecht und der ersten Sitzung des IDI in Paris unter Leitung von Louis Renault. Im Jahr 1910 liest Albéric Rolin folgende „Erklärung“ vor, die im Hinblick auf die jüngsten Pariser Überschwemmungen im Januar zu lesen ist  :

„ Aus Paris gingen oft jene großen Ströme universeller Sympathie, internationalen Altruismus und Liebe zur Menschheit hervor, die die Welt erschütterten. Wenn also die Stadt der Lichter von einer Katastrophe heimgesucht wird, hat dies ihren Widerhall im ganzen Universum. Das wurde anlässlich neuer Ereignisse eindeutig bewiesen. So tragisch sie auch sind, haben diese Ereignisse zwei Dinge hervorgehoben : erstens die wunderbare Resignationsgabe, Anpassungsfähigkeit und die großherzige Hingabe der Pariser Bevölkerung, die man so oft der Frivolität beschuldigt, und zweitens die wunderbare Entwicklung dieser großen Idee der menschlichen Solidarität, die keine Grenzen kennt. Mehr noch als die Kongresse, mehr noch als die Institut für Internationales Recht, sind es diese Katastrophen, die zum Ausdruck des Fortschritts dieser großen Idee wurden. Außerdem ist Paris wie keine andere der Ort, aus der zu verschiedenen Zeiten neuer Ideen entstanden sind. Daher ist es nicht verwunderlich, daß die Tagung von 1894, die unter dem Vorsitz unseres berühmten Kollegen, Herrn Renault, stattfand, zu den fruchtbarsten Sitzungen der IDI zählt. Müssen wir daran erinnern, dass es ebendieser Tagung, an der der von Herrn Lehr verfasste Artikel 1. der Geschäftsordnung angenommen wurde ? […] Eine reichhaltigere Ernte für diese Tagung ist kaum zu wünschen. All dies ist zweifellos ein glückliches Omen für diese Sitzung […]. “

Der belgische Ökonom und Jurist Ernest Mahaim zögert nicht, 1913 die allgemeine Auffassung der Situation des Völkerrechts zu übernehmen, die sein französischer Kollege befürwortet  :

„ Zusammenfassend kann man mit L. Renault sagen, dass „das internationale Rechtsleben 1899 entstanden ist. Man kann sich darüber lustig machen, man kann sie in jeder Hinsicht kritisieren, man kann aber ihre Existenz nicht bestreiten. Dies ist ein beispielloser Versuch, die internationalen Beziehungen der Herrschaft des Rechts zu unterwerfen. “ Hinzu kommt, dass trotz der Befürchtungen, die die gegenwärtige Situation hervorruft, und was auch immer geschieht, dieses Leben nicht mehr aufhören wird. “

Es steht ausser Frage, dass die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 dazu beigetragen haben, die internationale Bekanntheit von Louis Renault zu stärken. Er hatte bereits an einer wichtigen Expertengutachten im Fall der Bucht von Delagoa (heute Maputo) teilgenommen, über die die Briten und ihre portugiesischen Nachbarn, die Kolonisatoren des heutigen Mosambik, in Konflikt standen. Der Streit zwischen den zwei Staaten hat seinen Ursprung in der Beschlagnahme der Eisenbahn durch die Portugiesen, die die Bucht mit der Republik Transvaal verbindet – einem Burenstaat, der 1877 von den Briten annektiert und von 1884 bis 1900 wieder unabhängig war, bevor er wieder besetzt wurde. Diese Frage wird 1900 in einem Schiedsverfahren entschieden und eine Geldstrafe wird gegen Portugal verhängt. Diese Frage mobilisiert die Expertise französischer Juristen : Louis Renault, Charles Lyon-Caen, Schiedsgericht Delagoa mit Sitz in Bern. Fall der Eisenbahn von Lourenço-Marques (Bucht von Delagoa). Bewusste Konsultation auf Antrag der Kläger, Paris, F. Pichon, 1895.

Auf den Konferenzen in Den Haag trifft Renault den Verteidiger des Rechtspazifismus (oder Juripacismus) Léon Bourgeois. Dieser glaubt, dass ein “gutes Völkerrecht” die unabdingbare Voraussetzung für Solidarität ist. Er vertrat Frankreich in den Jahren 1899 und 1907 neben Renault und Estournelles de Constant auf beiden Konferenzen, wo er die Existenz einer ständigen internationalen Schiedskommission verteidigte. Ein weiterer Jurist, der zu den französischen Delegierten in Den Haag gehört, ist Charles Lyon-Caen (1843-1935), Professor für Zivil- und Handelsrecht an der Universität Paris, seit 1878. Als Mitglied der IDI präsidierte er 1910 und 1934. Von 1888 bis 1914 war er Direktor der Revue critique de législation et de jurisprudence und galt als einer der Väter des Handelsrechts in Frankreich. Diesen Ruf entstand 1879-85 mit der Veröffentlichung, zusammen mit Louis Renault, des zweibändigen Précis de droit commercial (Handbuch zum Handelsrecht). Er hat eine ausgeprägte Vorliebe für das Völkerrecht, wenngleich nicht so stark ausgeprägt wie bei Louis Renault.

Während dem Ersten Weltkrieg nimmt Louis Renault eine besondere Stellung ein und zeigt sich besonders empfänglich für die Veröffentlichung eines umstrittenen und fragwürdigen Werkes von Fritz Norden im Jahr 1915, Das neutrale Belgien und Deutschland nach den belgischen Staatsmännern und Juristen. Das Buch ist ein echtes pro-deutsches Plädoyer. Die belgischen Juristen Jules Van den Heuvel, Charles de Visscher und Jean Dabin werden 1917 auf diesen Text wie Louis Renault reagieren. Letzterer, dessen Autorität seit mehreren Jahren im Bereich des Völkerrechts etabliert ist, scheint Norden nicht zu kennen und hat seine Informationen aus einem kürzlich erschienenen Buch des Deutschen Josef Kohler entnommen. Letzterer argumentiert, Norden sei Belgier, während Renault glaubt, er sei eher Deutscher, da er sich sonst einen solchen „Verrat“ nicht vorstellen könne. Er lehnt die Widerlegung der Unverletzlichkeit, die der von Kohler, Norden und anderen als Argument nehmen, ab, indem er sich mit juristischen Argumenten, aber auch mit dem “gesunden Menschenverstand” bewaffnet. Eine ähnliche Argumentation wird man auch bei mehreren anderen Juristen finden, die als pragmatisch bezeichnet werden (Henri Rolin, Charles de Visscher). Louis Renault widerspricht den Schriften vieler deutscher Juristen, nicht jedoch ohne, wie sein belgischer Kollege Charles de Visscher, die Unterordnung von Wissenschaftlern unter die nationale Regierung zu bedauern. Der Verlust der geistigen Unabhängigkeit und des Apolitismus, die dem Institut für Völkerrecht so teuer sind, scheint Renault stark zu betreffen. Der Franzose erwähnt die veröffentlichten Werke von Van den Heuvel, aber auch des 1916 verstorbenen Brüsseler Soziologen Émile Waxweiler, Freund und Gesandter von König Albert, dessen Auswirkungen im Ausland besonders im Hinblick auf die Verbreitung der in Belgien begangenen Gräueltaten durchschlagen.

Es würde den Rahmen sprengen, das Werk von Renault bis ins Detail zu analysieren, aber es sollte betont werden, dass ihm zufolge Deutschland den Konflikt mit einem „unbestreitbaren Anfangsverbrechen“ begonnen hat. Diese Bezeichnung, die dem Ersten Weltkrieg sehr eigen ist, trägt dazu bei, sie in einen Kontext der Verrechtlichung der internationalen Beziehungen zu stellen. Es widerspricht der Theorie (vertreten durch den amerikanischen Juristen John W. Burgess), dass Deutschland, nachdem es zwischen 1839 und 1914 sein Regime gewechselt hatte, die Anerkennung der belgischen Neutralität nicht verlängert hätte. In diesem Zusammenhang erinnert Renault jedoch daran, dass Berlin am 9. und 10. August 1870 unter dem Druck Londons die Neutralität garantierte, ohne jedoch den Vertrag von 1839 zu brechen. Darüber hinaus argumentiert er, nicht ohne Originalität, dass Deutschland im Ultimatum vom 2. August 1914 Belgien vorschlägt, dass es seine Neutralität aufgibt und sich an einer Aggression gegen Frankreich “mitschuldig” macht. Wir könnten den Geist seines Buches in Renaults Ausspruch zusammenfassen, den er dem Schweizer Dichter Carl Spitteler entlehnt, einem der wenigen Deutschschweizer, der die Haltung Deutschlands verurteilt  : „ Nachträglich, um weißer auszusehen, hat Kain Abel geschwärzt. Aber es war völlig ausreichend, ihn abgeschlachtet zu haben. Danach zu diffamieren, ist zu viel. “

Louis Renault, der Juristen wie Jean Paulin Niboyet oder Jules Basdevant ausgebildet, fungiert nicht nur als Primus inter pares, sondern auch als Pionier des Völkerrechts als akademische Disziplin in Frankreich. Zusammen mit Ferdinand Larnaude gründete er das Komitee zur Verteidigung des Völkerrechts. Larnaude, der 1853 geboren ist, ist diplomiert in Rechtswissenschaften, sowie Rechtsanwalt am Berufungsgericht und Professor in Bordeaux und später in Paris. Er gehört zur radikalen Strömung. Ab dem 30. September 1914 nimmt Larnaude im Namen des „unsterblichen Frankreichs“ die Position des engagierten Professoren ein, der für den „Krieg des Rechts“ kämpf und schließt sich dem Komitee unter dem Vorsitz von Louis Renault an, während er gleichzeitig den Vorsitz des Nationalen Aktionskomitees für die vollständige Wiedergutmachung der durch den Krieg verursachten Schäden führt.

Während dieser Kriegsjahre bleibt Louis Renault bis zu seinem Tod 1918 als Rechtsberater am Aussenministerium tätig. Die Auffassung, die er von seiner Rolle als Rechtsberater hat, ist uns dank eines Ereignisses aus 1927 besser bekannt, nämlich der Rücktritt seines Nachfolgers Albert Geouffre de La Pradelle. Er stellt diese Handlung nach der Ablehnung von Aristide Briand, Minister für auswärtige Angelegenheiten, angesichts einer privaten Konsultation des Rechtsanwalts. Bei dieser Gelegenheit stellt er ihn Louis Renault gegenüber, der es verstehen würde, Staat und Recht miteinander in Einklang zu bringen. La Pradelle sieht darin nur eine Kritik an seinem Unwillen, sich der politischen zu „ unterwerfen “.

Louis Renault geht in die Geschichte als Gründer, der eine Rechtsdisziplin zu ihrer Emaziperung und Anerkennung verholfen hat und am Ende seines Lebens Zeuge der zentralen Bedeutung wird, der dem Völkerrecht während des globalen Konflikts des Ersten Weltkriegs zukommen wird.

Vincent Genin, Doktor der Zeitgeschichte (Universität Lüttich)


Literaturagaben

Blair Scott G., « Les origines en France de la SdN : la Commission interministérielle d’études pour la Société des Nations », dans Relations internationales, no 75, 1993, p. 277‑292.

Fauchille Paul, « Louis Renault », dans Revue générale de droit international public, vol. 25, 1918, p. 1‑253.

Genin Vincent, Incarner le droit international : du mythe juridique au déclassement international de la Belgique (1914-1940), « Enjeux internationaux », no 43, Bruxelles etc., Belgique, Peter Lang, 2018.

—, Le laboratoire belge du droit international. Une communauté épistémique et internationale de juristes (1869-1914), Bruxelles, Académie royale de Belgique, à paraître, 2018.

Halpérin Jean-Louis, « Louis Renault », dans Patrick Arabeyre, Jean-Louis Halpérin, Jacques Krynen (dir.), Dictionnaire historique des juristes français : xiiexxe siècle, Paris, France, Presses universitaires de France, 2007, p. 660.

Renault Louis, « De l’application du droit pénal aux faits de guerre », dans Journal du droit international, nos 1‑2, 42e année, 1915, p. 313‑344.

—, Les premières violations du droit des gens par l’Allemagne : Luxembourg et Belgique, Paris, France, Sirey, 1917.

—, L’œuvre internationale de Louis Renault (1843-1918) : in memoriam, Paris, France, Les Éditions internationales, 1932.

Archives nationales de France, AJ/16/1431, Paris, France.