„Wie im Familienleben gibt es im Leben einer Fakultät Momente, die sich wiederholen, fast immer dieselben. Sie sind die zahlreichsten und notwendigsten. Manchmal gibt es auch neue Ereignisse, die eine kleine oder große Veränderung in ihrer Organisation und Funktionsweise bewirken. Auch sie sind notwendig, aber sie dürfen nicht allzu oft vorkommen, da sie sonst zu viel Instabilität in eine Existenz bringen, deren Kontinuität und Regelmäßigkeit gewissermaßen das Grundgesetz sind. Das Leben einer Institution, wie das einer Familie, bringt schließlich glückliche und auch unglückliche Ereignisse mit sich. Wäre es ohne sie denn wirklich Leben ?“ Diese Bemerkungen stammen vom Dekan Ferdinand Larnaude, der sie im Jahresbericht der Hochschuleinrichtungen der Pariser Akademie (Juristische Fakultät) festhält. Als Larnaude, der seit dem 1. November 1913 Dekan ist, diese Zeilen verfasst, sind die Folgen des Krieges in seiner Institution noch deutlich spürbar. Während des gesamten Krieges versuchte die Institution, die Normalität so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, auch wenn letztlich die Auswirkungen des Konflikts die Fakultät aus dem Gleichgewicht brachten.
Vor dem Krieg besteht das tägliche Leben der juristischen Fakultät in Paris aus einer administrativen und pädagogischen Organisation, einem Gebäude, Professoren, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal, Lehrveranstaltungen und Studierenden. All dies wird durch Vorschriften, Traditionen, und eine Geschichte geregelt.
So wird die Fakultät vom 1. November 1913 bis zum 1. November 1922 vom Dekan Ferdinand Larnaude geleitet. Die beiden Entscheidungsorgane der Fakultät sind der Rat und die Versammlung. Der Rat verwaltet Disziplinarangelegenheiten, Vorschläge für vakante Lehrstühle sowie das Budget (durch die Validierung der Jahresrechnung) und vor allem die vollständige Verwaltung der Vermächtnisse und Stiftungen der Fakultät. Die Versammlung befasst sich ihrerseits mit den pädagogischen und wissenschaftlichen Aspekten. Als Instanz über der Fakultät beschließt der Rat der Universität Paris unter der Leitung des Vizerektors das Budget aller Hochschuleinrichtungen der Hauptstadt. Dieser Rat hat das letzte Wort über Fördermittel, Änderungen und die Aufrechterhaltung von Lehrstühlen und ist der Ort, an dem eine gemeinsame politische Orientierung der Lehreinrichtungen der Akademie definiert wird, insbesondere im Bereich der internationalen Beziehungen. Schließlich ist es auch einer der Orte, an denen nationale Politik diskutiert wird.
Die Fakultät zählt 1914 fünfundvierzig Professoren, Assistenzprofessoren oder außerordentliche Professoren für etwa 8.000 Studenten. Die Bibliothek beschäftigt zehn Personen inklusive den Chefbibliothekar, und mindestens zwanzig Personen sind für die Verwaltung und Wartung des Gebäudes verantwortlich, vom Fakultätssekretär bis zum Pförtner.
Der Vorlesungsbeginn findet in der Regel um den 10. November statt. Die Mehrheit der Studierenden ist in der licence oder für die capacité eingeschrieben. Die licence dauert drei Jahre, während die capacité zwei Jahre in Anspruch nimmt. Es gibt ein nicht kumulatives Registrierungssystem, das viermal im Jahr persönlich in Anspruch genommen werden muss, um die Anwesenheit der Studierenden zu gewährleisten. Studierende, die im Verzug mit der Zahlung der Studienbeiträge sind, dürfen die Jahresabschlussprüfungen nicht ablegen. Der Vorlesungsplan ist jahrweise organisiert, mit Abschlussprüfungen im Juli. Ende Oktober bis Anfang November finden die Nachprüfungen statt. Die Lehre besteht aus den Hauptvorlesungen und fakultativen Vorlesungen, die von Professoren, Assistenzprofessoren, und Dozenten gehalten werden. Diese Vorlesungen, deren Besuch an die Zahlung eines Jahresbeitrags geknüpft ist, bieten praktische Übungen auf Licence-Ebene und vertiefende Fragen auf Doktoratsebene. Jedes Jahr werden die verdienstvollsten Bachelor-Studierenden eingeladen, am Wettbewerb zum Jahresende teilzunehmen. Für jede Stufe der licence ist ein Wettbewerb organisiert, und für das dritte Jahr gibt es zusätzlich einen allgemeinen nationalen Wettbewerb. Doktoranden können neben den Dissertationspreisen auch am Doktorandenwettbewerb teilnehmen und sich für verschiedene Wettbewerbe und Preise bewerben, die von der Fakultät vergeben werden.
Im Wesentlichen bleibt diese Organisation während des Krieges bestehen : Die Fakultät zieht nicht um ; der Dekan bleibt im Amt (er wird sogar 1919 wiedergewählt) ; der Rat und die Versammlung der Fakultät treffen sich weiterhin regelmäßig, um die Unterrichtszeiten, die Termine für den Wiedereintritt und die Prüfungen, die Themen der Vorlesungen und Konferenzen zu validieren, um die Vorschläge für freie Vorlesungen zu genehmigen, und um die Haushaltskonten jedes Jahr abzustimmen sowie die Renten und Investitionen der Fakultät zu verwalten ; Die Vorlesungen werden gehalten, die Konferenzen gegeben, die Diplome ausgestellt ; die verschiedenen von der Fakultät organisierten Wettbewerbe zum Jahresende werden beibehalten. Sowohl die Bibliothek als auch die sieben spezialisierten Arbeitsräume sind weiterhin in Betrieb und für Studenten und externe Leser zugänglich.
Diese Kontinuität ist jedoch nur durch ständige Anpassungen an die durch den Krieg geänderte Realität möglich. Diese Anpassungen werden zwar als punktuell wahrgenommen, doch werden sich einige davon als dauerhaft erweisen.
Anpassung an den Krieg
Während des Krieges wird die juristische Fakultät von Paris nicht überfallen und muss nicht umziehen. Zu zwei Zeitpunkten jedoch im August und September 1914 sowie im Frühjahr 1918, wird ein rascher Einmarsch der deutschen Truppen in Paris befürchtet. Vorsichtshalber ergreift die Fakultät bestimmte Maßnahmen und erhält außerdem Anweisungen vom Rektorat.
So verlangt das Rektorat Anfang September 1914 die Sicherung aller wertvollen Sammlungen (Gemälde, Skulpturen, Archive, Manuskripte, seltene und wertvolle Bücher). Doch dem wurde an der Pariser Fakultät bereits Ende August zuvorgekommen : Diese Bestände wurden inventarisiert, aus den üblichen Lagerräumen entfernt und in Kisten verpackt im Keller der Fakultät untergebracht. Die Fakultät muss sich insbesondere auf Brände vorbereiten – was als größtes und wahrscheinlichstes Risiko gilt. Dafür werden von der Feuerwehr Schulungen durchgeführt und schriftliche Anweisungen verteilt. Da die Fakultät über geeignete Brandschutzanlagen nicht verfügt, wird die entsprechende Ausrüstung angeschafft.
Ab Ende 1914 verringert sich die Bedrohung deutlich, was die Fakultät 1916, in einer Zeit, als Papiermangel herrscht, dazu veranlasst, den Bestand an Anweisungen der Feuerwehrleute als Altpapier an den Meistbietenden zu verkaufen.
Die Sorge um Brände kehrt jedoch im Frühjahr 1918 mit den letzten dringenden Manövern der Deutschen zurück. Diesmal bereitet sich die Fakultät auf die Bombardierung und Evakuierung von Paris vor : Die Keller wurden von den Behörden als Unterschlupf für 1.100 Menschen im Falle von Bombardierungen beschlagnahmt. Bei Bedarf ist die Hilfe der Polizei außerhalb des Gebäudes und von freiwilligen Aufsehern im Inneren vorgesehen. Plakate, die diese Maßnahmen ankündigen, werden an den Wänden der Fakultät angebracht. Obwohl Bombardierungen tatsächlich Paris treffen, wird die Fakultät verschont, und der geplante Rückzugsbefehl von Paris wird nie gegeben.
Eine weitere materielle Konsequenz ist ab September 1914 die Neuausrichtung des Staatsbudgets, um die Kriegsanstrengungen zu unterstützen. Das Rektorat und dann das Ministerium senden Anweisungen an die Fakultäten zur Einstellung aller Ausgaben. Es werden sogar Aufträge storniert, wenn dies noch möglich ist. Im Jahr 1915 beteiligt sich der Staat nicht am Budget der juristischen Fakultät von Paris. Diese kann sich nur auf die Finanzen der Universität und auf ihre eigenen Einnahmen verlassen. Ab 1916 trägt der Staat wieder – wenn auch in bescheidener Höhe – zum Budget der Fakultät bei und erhöht von Jahr zu Jahr seine Subventionen. 1920 haben sie jedoch noch nicht das Niveau von 1914 wieder erreicht, obwohl die Lebenshaltungskosten dazu führen, dass jedes Material etwa das Dreifache dessen kostet, was vor dem Krieg tüblich war.
Diese Umstände zwingen den Dekan Larnaude, eine strenge Sparpolitik einzuführen, was mit einer drastischen Kürzung des Bibliotheksbudgets einhergeht. Die Heizkosten steigen sehr stark und werden zu einem wiederkehrenden und immer akuten Problem. Im Winter 1916-17 kommt die Forderung des Rektors hinzu, die Beleuchtungskosten auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren. Bis zu den Osterferien im März 1917 wurden die Bibliotheks- und Unterrichtszeiten so umgestaltet, dass sie sich auf einen Teil des Tages konzentrierten, und die Kurse wurden in die neuen Gebäude verlegt, um nur einen Heizkessel zu verwenden.
Die Eigenmittel der Fakultät sind daher von entscheidender Bedeutung. Diese Mittel – insbesondere der Fonds Goullencourt – ermöglichen die Fortzahlung der jährlichen Entschädigungen an das Verwaltungs- und Bibliothekspersonal, sowie, ab 1917, die Lebenshaltungskostenentschädigungen an das vom Staat nicht berücksichtigte Personal. Auch das Gehalt der Person, die für die materielle Organisation der Konferenzen verantwortlich ist, die Instandhaltung und Ausstattung spezialisierter Arbeitsräume sowie die Teilnahme der Fakultät an sukzessiven nationalen Anleihen zur Unterstützung der Kriegsanstrengungen werden damit finanziert.
Ein charakteristisches Merkmal dieser Periode ist der Einfluss, den die Entscheidungen anderer Ministerien als des Bildungswesens auf das Leben der Fakultät haben ; angefangen bei den Mobilisierungen.
Die ersten Mobilisierungen gehen auf den August 1914 zurück, und haben enorme Konsequenzen für die Studenten. Von etwa 8.000 Studenten, die im Jahr 1913-14 eingeschrieben waren, sinkt die Zahl im Jahr 1914-15 auf etwas mehr als 1.000, und es dauert bis in die Jahre 1920-21, bis das Vorkriegsniveau wieder erreicht wird. Diese Zahlen laden dazu ein, die Idee, es habe damals insgesamt eine gewisse Normalität im täglichen Leben geherrscht, einigermaßen zu revidieren. Die Kurse und Konferenzen werden beibehalten, aber die Hörsäle sind besonders spärlich besetzt. In ähnlicher Weise betrifft die Mobilisierung die Fakultätsmitarbeiter relativ stark. Die Hälfte der Beschäftigten der Bibliothek (fünf von zehn) wird ab August 1914 mobilisiert, und mindestens ein Dutzend Verwaltungsangestellte werden ebenfalls unter die Fahne gerufen. Die Bibliothek und die Verwaltung schaffen es jedoch, einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrechtzuerhalten, indem einige entbehrliche Angebote eingestellt werden.
Letztlich sind es die Professoren, die am wenigsten von der Mobilisierung betroffen sind. Der Grund dafür ist ganz einfach : Die überwiegende Mehrheit der Professoren hat das Alter überschritten, mobilisiert zu werden. Neben Hitier, der sich seit August 1914 freiwillig meldet, werden von 45 Professoren nur fünf gerufen, und nur zwei verbringen den Krieg unter den Fahnen : Maurice Bernard wird als Pilot engagiert und stirbt 1916 bei einer Übung. Prof. Allix, der zu Beginn des Krieges habilitiert wurde, ist zunächst Unterleutnant und Berichterstatter beim Kriegsrat der 105. Infanteriedivision, dann bei der 133. Division und schließlich im Militärstützpunkt von Paris. Das Rundschreiben der Kriegs- und Erziehungsminister vom 11. September 1915 sieht jedoch für mobilisierte Universitätsangehörige die Möglichkeit vor, ihre Lehraufgaben in der Zeit, die ihnen ihre militärischen Pflichten freilassen könnten, fortzusetzen. Darüber hinaus können die mobilisierten Professoren mit Genehmigung des Ministers ihre Vorlesungen halten. So verbrachten Demogue, Jèze und Percerou mit dieser Erlaubnis die gesamte Kriegszeit, ohne die juristische Fakultät von Paris zu verlassen, und Allix, der nach Paris verlegt wurde, kann sich ihnen im Herbst 1918 anschließen. Diese Bestimmung ist für die Pariser Professoren kein Privileg : Brunet, Professor in Aix, aber in Paris mobilisiert, hält an der juristischen Fakultät von Paris eine Doktorvorlesung in Politikwissenschaften, die im zweiten Halbjahr 1918-19 unbesetzt geblieben war.
All dies scheint größtenteils zu erklären, wie fast alle Vorlesungen und Vorträge während der gesamten Kriegszeit stattfinden konnten. Die Realität ist jedoch etwas komplizierter.
Vor dem Krieg wurden an der juristischen Fakultät von Paris jedes Jahr etwa fünfzig Vorlesungen und ein Dutzend Vorträge für die Studiengänge capacité (Vordiplom), licence (Bachelor) und doctorat (Promotion) gehalten, mit einem Kontingent von insgesamt 45 Professoren, Assistenzprofessoren und habilitierten Professoren in den Jahren 1913-14. Drei Lehrer werden mobilisiert, entweder freiwillig oder auf Befehl. Darüber hinaus verbringt Professor Geouffre de La Pradelle fast den ganzen Krieg auf dem amerikanischen Kontinent für einer Propaganda-Mission, und drei Professoren der Fakultät werden abwechselnd jedes Jahr für mehrere Monate entsandt, um die Prüfungen an der französischen Rechtsschule in Kairo abzulegen. Zählt man zu diesen Abwesenheiten die Todesfälle von fünf Professoren – Massigli, Cauwès, Renault, Thaller und Audibert – zwischen Juli 1916 und Juli 1918 hinzu (sie sterben nicht im Kampf), so fehlen am Ende neun Professoren, das heißt ein Fünftel der Professorenschaft. Angesichts einer solchen Situation ist es erstaunlich, dass in dieser Zeit nur zwei Vorlesungen wirklich gestrichen werden : Verwaltungsrecht (Rechtsstreitigkeiten und Finanzen), die Doktoratsvorlesung mit dem Schwerpunkt Rechtswissenschaften und Statistik, sowie die Doktoratsvorlesungen mit dem Schwerpunkt Politik- und Wirtschaftswissenschaften.
In der Tat werden die Vorlesungen und Vorträge einerseits dank Wechsel in der Besetzung der Lehrstühle je nach Veränderungen in den anwesenden Professoren, und andererseits durch die Unterstützung, die die Ankunft von Kollegen darstellt, die durch den Krieg aus ihren Universitäten vertrieben wurden, aufrechterhalten : Die Professoren Lacour und Lévy-Ullmann beispielweise, von der juristischen Fakultät von Lille, übernehmen per Ministerialerlass vom 27. Oktober 1916 die Verpflichtungen der habilitierten Professoren an der juristischen Fakultät von Paris für die Dauer des Krieges. Die Professoren Bourcart, Carré de Malberg, Rolland und der Dozent Oudinot von der juristischen Fakultät von Nancy sind ihrerseits von März bis Dezember 1918 vorübergehend der juristischen Fakultät von Paris zugeordnet.
Die juristische Fakultät von Paris ist somit weit davon entfernt, vom Krieg verschont zu bleiben. Zum Schluss zählt ihr Goldenes Buch fast 700 Namen von Studenten, ehemaligen Studenten oder Mitarbeitern, die auf dem Feld der Ehre gestorben sind. Über diese konkreten Todesfälle hinaus ist der Tod während des ganzen Krieges im Alltag der Fakultät allgegenwärtig. Ab September 1914 werden Tabellen mit der Liste der Gefallenen Angehörigen der Fakultät, die regelmäßig aktualisiert werden, am Eingang der Rue Saint-Jacques aufgestellt, einem ständigen Durchgangsort für Studenten, Professoren und Mitarbeiter. Ab dem Schulanfang 1916 ist ein Bereich in der Bibliothek den Memorabilien gewidmet, die von den Familien der im Kampf gefallenen Verwandten geschickt werden. Jedes Jahr am Ende des Jahres, ab dem Jahr 1914-15, beginnen die Prüfungen des Studiengangs licence (Bachelor) mit der Verlesung durch den Dekan der Liste der Preisträger, die im Kampf gefallen sind. Hinzu kommt die Litanei der Namen der Gestorbenen, die während der Sitzungen des Rates und der Fakultät aufgezählt werden : Hervé Maguer, Bibliothekar, im August 1914 ; Paul Viollet, Chefbibliothekar, im November 1914 ; Professor Massigli im Juli 1916 ; Professor Maurice Bernard im Oktober 1916 ; Professor Cauwès im April 1917 ; Daniel Bellet, verantwortlich für die freien Vorlesungen, im Sommer 1917 ; Rektor Louis Liard im Sommer 1917 ; Professor Renault im Februar 1918 ; Professor Thaller im März 1918 ; Professor Audibert im Juli 1918 ; Professor Beauregard im März 1919 ; Rektor Lucien Poincaré im März 1920. Und wenn die Lehrer zu alt sind, um mobilisiert zu werden, so gilt das nicht für ihre Söhne. In der Litanei der in den Diskussionen zitierten Namen finden wir auch die Söhne von Professoren, wie Audibert, Bartin, Beauregard, Bourguin, Deschamps, Gide, Leseur, Massigli, Meynial, Pillet, Planiol, Saleilles, und Thaller, die alle im Kampf fallen.
Um all den Gefallenen zu gedenken, unternimmt die Fakultät ab 1914-15 zusätzlich zu den provisorisch in der Großen Galerie gehängten Gemälden den Versuch, Erinnerung und Dokumentation zu verbinden. Diese Bemühungen führen einerseits zur Schaffung eines in der Fakultätsbibliothek aufbewahrten Archivbestands, und andererseits zur Publikation eines Goldenen Buches sowie zur Errichtung eines Denkmals für die Toten in der Eingangshalle zur Rue Saint-Jacques im Jahr 1925.
Entwicklungen
So in den Mäandern des Krieges gefangen, versucht das „alte Haus“, wie die Fakultät genannt wird, dessen Funktionsweise beizubehalten und sich teilweise bestimmten Anpassungen zu widersetzen, die durch die Umstände fast nicht zu vermeiden sind. Dies gilt insbesondere für die Einführung von Sonderregelungen für mobilisierte Studierende.
Mitte September 1914 wird zwar eine Sonderprüfung organisiert, doch ist dies eine der wenigen Maßnahmen, die bis 1917 unternommen werden. Bis dahin zögern sowohl die Fakultät als auch die höhere Verwaltung, spezifische Maßnahmen für die verschiedenen Kategorien von Studenten zu ergreifen, und verschieben alle Fragen und Entscheidungen auf die Zeit nach Kriegsende. Unter dem Druck des Parlaments müssen sich das Ministerium und das Rektorat jedoch vorbereiten und im März 1917 Vorschläge für mögliche Anpassungen an den verschiedenen Fakultäten machen. Die juristische Fakultät von Paris gründet Ende März 1917 eine interne Kommission, um einen Bericht zu diesem Thema zu erstellen. Dabei werden verschiedene Fragen aufgelistet : die Anzahl der Prüfungen, Änderungen in den Lehrprogrammen und Prüfungsarten sowie die Organisation der Sitzungen, um die Abschlussprüfungen schneller abwickeln zu können. Der Bericht des Ausschusses wird von Henri Capitant im Mai vorgelegt, und von Mai bis Ende Juni findet eine lebhafte Diskussion statt. Vor allem wird die Idee kritisiert, dass diese Maßnahmen Ungleichheiten zwischen den Studierenden des klassischen Studiengangs und denen der Sonderregelung schaffen könnten, sowie das Risiko, Abschlüsse zu schaffen, die schlechter anerkannt werden. Denoch werden Resolutionen verabschiedet und an das Rektorat weitergeleitet.
Die Frage kommt im Herbst 1917 fast unverändert wieder auf, als ein Ministerialzirkular vorschreibt, der Promotion 1919 einen besonderen Unterricht anzubieten, damit diese ihre Prüfungen vor ihrer Eingliederung im April 1918 ablegen kann – was der Klasse 1918 verweigert worden war. Die Fakultät beschließt, die Lehre über ein Semester und nur für Studenten der capacité und licence anzupassen. Jeder Lehrer ist frei, selbst zu bestimmen, was als Grundlagen für seine Vorlesungen im ersten Semester gilt, und was im zweiten ergänzt wird, auch wenn die Programme im Voraus festgelegt werden müssen. Anders als die im Juni 1917 angenommenen Anpassungsvorschläge bleibt diese Organisation nach dem Krieg bestehen.
Das Dekret vom 10. Januar 1919, das die schulische Situation der mobilisierten Schüler regelt, führt zu reduzierten Lehrprogrammen, nach dem Vorbild der Klasse 1919. Das Dekret sieht auch Genehmigungen für kumulative Einschreibungen sowie die Organisation von vier Prüfungssitzungen pro Jahr (Januar, März, Juli und Oktober) vor. So kann die capacité in einem Jahr und eine licence in 18 Monaten erworben werden.
Diese Umstellung der Abläufe für demobilisierte Studenten ist die letzte große Herausforderung, vor die der Krieg die Fakultät stellt. Das Programm für die Klasse 1919 wird für die Klasse 1920 erneuert. Die ersten Aufschübe und Demobilisierungen 1919 führen zu den ersten Sonderprüfungen, vor allem ab Oktober 1919, begleitet von Vorlesungen für Demobilisierte, die eine beschleunigte Prüfungsvorbereitung ermöglichen sollen. 1920-21 wird mit fast 9.500 Studenten und mehr als 14.000 Prüfungen das Jahr mit den meisten Abschlüssen. Um dies zu bewältigen, ist es jedoch im Jahr 1920, anders als zuvor, nicht möglich, Professoren von Universitäten in der Provinz zu beauftragen. Ein Ministerialerlass ermöglicht es daher erstmals, einfache Juristen als Hilfsprüfer zu rekrutieren. Diese Bestimmung wird sehr geschätzt und für die folgenden Jahre beibehalten. Dennoch reicht dies nicht aus, um den Jahrgang von 1920-21 zu bewältigen, sodass die juristische Fakultät in Paris zusätzlich zu den elf Hilfsdozenten 18 Professoren aus der Provinz einsetzt. Unter diesen Dozenten wird sich die neue Kategorie der Assistenten institutionalisieren. Im ersten Jahr sind sie acht, davon sieben Männer und eine Frau, und werden vom Universitätsrat finanziert. Die Fakultät begründet ihren Antrag auf diese Assistenten mit dem Bedarf an Prüfern, ihre eigentliche Aufgabe besteht jedoch darin, sich um die spezialisierten Arbeitsräume zu kümmern und Professoren zu assistieren.
Unter den demobilisierten Studenten ist auch eine besondere Gruppe zu erwähnen : die amerikanischen Studenten. 450 von Ihnen sind an der juristischen Fakultät von Paris eingeschrieben, die sie von Ende März bis Ende Juni 1919 aufnimmt. Fünf Spezialvorlesungen auf Französisch werden angeboten, und nach jeder zweiten Vorlesung findet auch ein Vortrag auf Englisch zur Erklärung und Evaluierung statt. Acht Professoren bieten diese Vorlesungen und Vorträge an.
Dies ist Teil einer ständigen Sorge während des gesamten Krieges : Wie kann man ausländische Studenten überzeugen, nach Frankreich zu kommen, um gegen die Konkurrenz der deutschen Fakultäten zu bestehen ? Das Konzept eines Rechtskrieges, der von den französischen Fakultäten getragen wird, impliziert die Notwendigkeit einer möglichst breiten und wirksamen Verbreitung der französischen Zivilisation und Wissenschaft. Neben der Propaganda durch offizielle oder inoffizielle Beziehungen zwischen Fakultäten und durch die Zirkulation von Professoren und ihren Publikationen wurde bereits Anfang 1916 die Frage diskutiert, wie man am besten ausländische Studenten für die französischen Universitäten gewinnen kann. 1917 wird eine Kommission an der Fakultät gegründet, um einen Bericht zu diesem Thema zu erstellen, und neue Arten von Vorlesungen werden 1919 eingeführt, mit Abschlüssen, die sich über ein Semester erwerben lassen.
Die juristische Fakultät von Paris durchlebt den Großen Krieg zwischen Kontinuität, Anpassung und Evolution. Die alltägliche Organisation und Traditionen wurden beibehalten. Die feierliche Sitzung zur Vorlesungsbeginn mit Preisverteilung an die Preisträger wurde sogar 1921 wieder eingeführt. Doch unter diesem Anschein der Kontinuität bleibt die Fakultät vom Krieg zutiefst geprägt. Zuerst durch den hohen menschlichen Tribut, den sie zu zahlen hat, dann durch die Veränderungen in der Organisation der Lehre, die sie annehmen musste – teils widerwillig in Bezug auf die Programmänderungen, und teils mit Vergnügen, was die Assistenten angeht. Der Krieg durchdringt auch die gesamte Gesellschaft. Eine der Entwicklungen, die damit an der Universität einhergehen, ist fast unbewusster Natur : Ab Ende 1918 wird über die Einführung eines Studentenheftes nachgedacht. Dieses individuelle Universitätsbuch wird schließlich ab 1920 eingeführt, und die Verwaltung präzisiert, dass es „ein ähnliches Format wie das Wehrpass haben sollte‟.
Alexandra Gottely, Bibliothekskonservatorin (Cujas-Bibliothek)