Im 19. Jahrhundert gehören stammen die Jurastudenten der Pariser Fakultät aus der Mittel- und Oberschicht. Bei einem Fünftel von ihnen ist der Vater selbst Jurist (Richter, Anwalt, Notar usw.) ; 40 % der Studenten sind Söhne von Grund- oder Immobilienbesitzer oder Rentiers, 13 % sind Söhne von Händlern, Kaufleuten oder Fabrikanten, 11 % von Beamten, 4 % von Ärzten oder Apothekern und 3,5 % von Lehrern. Anders als in den Fakultäten für Medizin, Literatur oder Naturwissenschaften stammen die Jurastudenten viel öfter aus Paris selbst und aus dem Departement Seine (22 %), und seltener aus der Provinz, was auf den materiellen Wohlstand der Familien hinweist. Schließlich, während am Ende des Jahrhunderts 80 % der Medizinstudenten am linken Seine-Ufer und 19,4 % am rechten Seine-Ufer leben, leben ein Drittel der Jurastudenten am rechten Seine-Ufer und zwei Drittel am linken Seine-Ufer. Dies obwohl das linke Ufer, wo übrigens auch die Fakultäten angesiedelt sind, weniger gehoben ist. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen ist, dass viele von ihnen bei ihren Eltern wohnen.
Als am 1. August 1914 der allgemeine Mobilisierungsbefehl erlassen wird, sind die Jurastudenten, vermutlich nicht die unglücklichsten : in den Jahren zuvor waren aus den juristischen Fakultäten, die nicht selten nationalistisch geprägt waren, zahlreiche Petitionen für ein Gesetz, das die Verlängerung des Militärdienst von zwei auf drei Jahren vorsah (Gesetz vom 7. August 1913), hervorgegangen. Promilitärische Gefühle waren unter Jurastudenten weit verbreitet.
Es werden mehr Studenten als Professoren mobilisiert, und sie werden meistens in den Kampfeinheiten eingegliedert. Als junge, ledige Männer im mobilisierbaren Alter können sie nicht davonlaufen, zumal auch jene vorzeitig eingegliedert werden, die knapp unter dem mobilisierbaren Alter sind. Bei vorläufig befreiten Männern wird die Befreiung behoben. Diejenigen, die bereits unter den Fahnen sind, gehen direkt von der Kaserne zur Front. Die mobilisierten Studenten gehen nur eine kurze Kampfausbildung durch, bevor sie an die Front geschickt werden. Einige von ihnen haben eine militärische Vorbereitung durchgeführt und werden bald Offizieranwärter oder Unterleutnant.
Fakultäten leeren sich
Bereits in den ersten Kriegsmonaten geht die Zahl der Studenten an der französischen juristischen Fakultäten stark zurück. Zum Beispiel stellt der Rat der juristischen Fakultät von Paris am 7. November 1914 fest, dass die Zahl der Einschreibungen an diesem Datum (516) „kaum ein Fünftel der Zahl des Vorjahres“ erreicht. 1913/14 beträgt die Gesamtzahl der Studierenden in Frankreich 42.037Studenten davon 16.465 Jurastudenten (39 %). 1915/16 sind es nur noch 11.231 Studenten, davon 3.213 Jurastudenten (28,6 %). Nach dem starken Rückgang von 1914/1915 steigen die Studierendenzahlen langsam wieder : Im Vergleich zu 1913 beträgt der Rückgang 73 % im Jahr 1915 und „nur“ 66 % im Jahr 1917. Dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass die Zahl der mobilisierbaren Studenten von Jahr zu Jahr abnimmt und Studenten, die von ihren Militärdienstpflichten befreit sind, wieder zum Studieren zurückkehren. Die Zahl der Studentinnen und die Zahl der Ausländerinnen nimmt weniger stark ab. Im Vergleich zu 1914 sank der Frauenanteil nur um 37,9 % im Jahr 1915 und um 9,85 % im Jahr 1917. In Paris wie anderswo sind die Studentinnen die Gewinnerinnen des Krieges.
Vor dem Krieg befand sich den größten Teil (47 %) der Jurastudenten Frankreichs in Paris. Im Vergleich zu 1914 ist die Zahl der Beschäftigten stark zurückgegangen, und zwar um 85 % im Jahr 1915 und um 75 % im Jahr 1917. Die Zahl der Pariser Jurastudentinnen (mehr als 60 % der Studentinnen in Frankreich) steigt zwischen 1914 und 1920 um das 3,5-fache.
Tote an der Front
Studenten sind nur eine Handvoll unter den fast 1,4 Millionen Soldaten, die an der Front sterben. Doch prozentual gesehen sind die Verluste unter Ihnen besonders hoch. Daten zufolge, die nach dem Krieg veröffentlicht wurden, sterben in den „Klassen“ (mobilisierungsjahren) 1912 bis 1915 zwischen 27 % und 29 % der Mobilisierten. Für die Mobilisierten des Jahres 1914 sind es sogar 29,2 %. Wie es 1915 in der Universitätszeitschrift steht, ist die Hochschulbildung am stärksten betroffen, da „ihr Publikum zum größten Teil alt genug ist, um Waffen zu tragen“. Der erste Weltkrieg dezimiert die Fakultäten und Hochschulen. Im Januar 1915 führt die juristische Fakultät in Paris nach dem Vorbild zahlreicher Institutionen und Organisationen ein „Gedenkbuch“ ein, um die Erinnerung an ihrer Toten, Verwundeten und Verschwundenen festzuhalten. Im Oktober folgten die medizinische Fakultät und im Januar 1916 die Fakultät für Literatur und die Hochschule für Pharmazie. Das 1925 veröffentlichte Goldene Buch der Pariser Fakultät zählt 700 tote und 1.500 verletzte Studenten, die in licence (Bachelor) oder den Promotion eingeschrieben sind oder waren, oder ehemalige Studenten. Das Gästebuch der juristischen Fakultät von Poitiers gibt die Zahl von 114 Toten an. Dieser Zahl ist sehr hoch wenn man bedenkt, dass im Jahr 1913 560 an der Fakultät eingeschrieben sind.
Im Hinterland : Universitäten im Ersten Weltkrieg
Die Professoren und Studenten der Juristischen Fakultät in Paris reagieren auf die deutsche Kriegserklärung. Zum Vorlesungsanfang im November 1914 erklärt der Dekan Larnaude : „Verantwortlich für diesen Krieg und für die Gräueltaten, die die neue ‚Geißel Gottes‘ an ihnen begeht, sind die deutschen Universitäten, denn ihre Lehre selbst hat den deutschen öffentlichen Geist vergiftet, die deutschen Gehirne durcheinandergebracht und durch den Größenwahn, den sie erzeugt hat, die abscheulichsten Begierden entfesselt ! In einem Brief an den Dekan der juristischen Fakultät berichten Studenten des ersten Jahres, sie schätzten, dass juristische Studien es ihnen ermöglichen, „die Schandtaten, an denen [die Feinde] sich schuldig gemacht haben, besser zu verstehen“. Unter dem Titel „les étudiants en droit de la Revanche“ (Jurastudenten der Rache) erscheint in der Presse eine Erklärung von Jurastudenten, die gegen die Verweigerung des Rechts seitens Deutschlands protestieren.
Aufgrund der Reduzierung der Studierendenzahlen und des Lehrkkörpers müssen die Fakultäten die Organisation des Studiums umstellen. Von Anfang an wird klargestellt, dass die Schüler nach Beendigung des Konflikts wieder die Universität besuchen können. Für das Baccalauréat von 1915 wird für die junge Männer, die vor dem Baccalauréat 1916 eingegliedert werden, ausnahmsweise eine vorzeitige Klausur veranstaltet. Da nicht alle Vorlesungen durchgeführt werden können, werden nur diejenigen beibehalten, die von unmittelbarer Relevanz sind. Einige Vorlesungen werden zunächst verschoben. Nicht notwendige Vorlesungen, insbesondere Zusatzvorlesungen, werden abgesagt.
Studentinnen im Krieg
Im Jahr 1916, während eines Vortrags im Sozialmuseum über „den Krieg und die französischen Universitäten“, sagte Vize-Rektor Louis Liard : „Ein Teil dieser Leere, die durch den Tod entstanden ist, wird von Frauen gefüllt.“ In Bezug auf ihre „bewundernswerte Haltung im Krieg“ fügt er hinzu : „Es ist kein Wunder, dass die Frauen, zumindest diejenigen, die vor dem Krieg auf dem Weg waren, bestimmte Berufe zu erobern, die bisher Männern vorbehalten waren, der Überzeugung sind, dass ihre Ära jetzt gekommen ist.“
Für Jurastudentinnen – die zwar in geringerer Anzahl sind als in den Fächer Medizin, Philologie und Naturwissenschaft – ist es schwierig, sich mit ihren Kompetenzen als Juristinnen im Krieg zu engagieren, aber sie können sich als Freiwillige in Militärspitälern oder bei Ärztinnen engagieren.
Hilfe für Soldaten
Die Fakultäten schaffen für Soldaten eine Universitätshilfe, die die vom Staat geschaffenen Nationalen Hilfe ergänzt. Zur Finanzierung dieser Hilfe akzeptiert das Personal, ab dem 30. November 1914 jeden Monat einen Tagesgehalt zu spenden. Die Hälfte des Betrags wird der Nationalhilfe, die andere der Universitätshilfe zugewiesen. Einige Soldaten werden gefangen genommen. Im Juni 1915 berichtet der Dekan der juristischen Fakultät von einem Brief von Studenten, die im Lager Zossen inhaftiert sind und ihn fragen, was unternommen wird, um den Familien der Mobilisierten zu helfen. Sie bitten auch um die Zusendung von Fachbüchern, um arbeiten zu können. Der Dekan bittet Verlage, diesen Wunsch der inhaftierten zu erfüllen. In seiner Sitzung vom 25. Oktober 1915 informiert der Rektor den Rat der Universität Paris über die Schaffung eines Hilfsfonds zugunsten der in Lausanne inhaftierten Professoren und Studenten : das Œuvre universitaire suisse des étudiants prisonniers (Schweizerische Universitätswerk der inhaftierten Studenten), das 330 Gefangene betreut, darunter einige Belgier und Russen. Inhaftierte werden mit Büchern, Lebensmitteln und Kleindug unterstützt. Der Hilfsfond hat spezielle Korrespondenten, unter anderem in Frankreich seit 1915. Dem Dekan der juristischen Fakultät Ferdinand Larnaude wird vom Rat der Universität Paris die Aufgabe anvertraut, ein Pariser Pendant zu gründen : das Œuvre universitaire des étudiants prisonniers de guerre de Paris, das einen Spendenaufruf für die Übersendung von Büchern oder Geld an das Lausanner Komitee ins Leben ruft. Hierdurch kann Hilfe in 228 Gefangenenlager gesendet werden. Andere Werke, wie die Franklin-Gesellschaft in Paris oder das Victor-Komitee in Lyon, haben den gleichen Zweck.
Das Gedenken an den Gestorbenen und an die Alliierten
Zu Beginn des Krieges beschließen die Fakultäten, den Toten zu ehren. Am 8. Juli 1915 wird der juristischen Fakultät eine die Palme übergeben, die die Studenten zum Gedenken an ihre Kameraden schenken, die für ihr Land starben. Der Student Peretti und der Dekan Larnaude halten eine Rede, die im Protokoll der Fakultätsversammlung vom 16. Juli 1915 festgehalten ist. Kurz nach der Unterzeichnung des Waffenstillstands im November 1918 hält der Dekan der Juristischen Fakultät in Paris eine Rede, in der er erklärt, dass 430 Jurastudenten für das Vaterland gestorben sind. Er dankt den Studenten der alliierten Ländern : Amerika, Großbritanien, Belgien, Italien, Griechenland, Portugal, Rumänien und Serbien. Es werden Grüße an den juristischen Fakultäten der alliierten Länder sowie an die Fakultät von Lille geschickt. An der Versammlung der juristischen Fakultät vom 4. Juni 1919 hören die Anwesenden im Stehen die Liste der gefallenen Preisträger der Fakultät. Im Dezember 1919 beschließt der Universitätsrat, in Notre-Dame, in den Tempeln von Pentemont und la Victoire, Trauerfeiern zum Gedenken an die gefallenen Studenten und Mitglieder der Universität zu veranstalten. Solche Gedenkfeier werden in allen Universitätsstädten abgehalten.
Studentenvereinigungen im Krieg
Die Mobilisierten erhalten, je nach Hintergrund, die Unterstützung von Hilfsstrukturen und Vereine. Besonders aktiv sind die katholische und protestantische Vereinigungen, mit denen die ehemaligen Mitglieder korrespondieren können. Die Nachrichten, die zwischen den Kameraden an der Front und den Mitgliedern des Vereins ausgetauscht werden, sind wichtig für den Erhalt der Stimmung. Manchmal sind es die Lehrer, die ihren Schülern schreiben, aber vor allem in den grandes écoles (Elitehochschulen Frankreichs) bleibt die Verbindung zwischen den Schülern am stärksten : Die organisierung der Klassen schafft starke Bindungen, die dem Krieg standhalten. Viel schwieriger ist es für Studenten an Universitäten, wo die Lehre nicht diese enge Struktur kennt. Soweit diese noch existieren, organisieren die Studentenvereinigungen Spendenaufrufe für die mobilisierten Kommilitonen. Religiöse Zeremonien werden von Studentenvereinigungen in den Universitätsstädten organisiert. Im Februar 1917 werden in Paris, in der Kirche Saint-Étienne-du-Mont, in der Kirche Saint-Jean und in der Synagoge in der Rue de la Victoire auf Initiative der Allgemeinen Studentenvereinigung von Paris, des Cercle du Luxembourg, der Studentenvereinigung des katholischen Instituts, der Freundlichen Vereinigung der Studenten in der Pharmazie, des Französischen Bundes der katholischen Studenten, der Vereinigung der protestantischen Studenten von Paris und eines Komitees „israelitischer“ Studenten Gottesdienste organisiert. Nach dem Krieg fand am Sonntag, den 15. März 1925, eine Gedenkfeier für die für Frankreich gefallenen Jurastudenten, mit der Enthüllung der Gedenktafel an den 700 Toten statt.
Die Demobilisierung
Nach dem Ende des Krieges kann die Wiederaufnahme des Studiums für französische und ausländische Studenten nicht sofort erfolgen. Viele mobilisierten Studenten bleiben in der Armee, und für Ausländer aus Länder im Krieg sind die Transport- und Kommunikationswege nicht immer bereits wieder hergestellt. Zudem sind viele Familien weiterhin in finanziell schwierige Situationen. Beim Vorlesungsanfang an der Universität von Paris im November 1918 sind die Hörsäle nur spärlich gefüllt. Ein Teil der anwesenden sind Veteranen und junge Männer, die nicht im Krieg mobilisiert wurden. Der Bericht des Vize-Rektors der Universität Paris über den Entwurf des Haushaltsplans für 1919 besagt, dass „den letzten Beschlüssen des Parlaments zufolge sollte die Demobilisierung der Studenten als die der übrigen Soldaten. Ferner, da es sich um die jüngsten Mobilisierten handelt, kann man leider nicht ihre Rückkehr warten um das Studium für dieses Schuljahr vollständig wiederaufzunehmen“. Die Soldaten werden sukzessive nach ihren Alter nach Hause zurückgeschickt. Die Studenten müssen also warten, bis ihre älteren Brüder in ihre Heimat zurückkehren, um demobilisiert zu werden. Familienväter sind dabei privilegiert, was bei Studenten selten der Fall ist. Zudem wird versucht, nicht zu schnell zu demobilisieren. Da das Alter der „Klasse“ das Jahr ihrer 20 Jahre ist, werden zuerst die Klassen 1887 bis 1891, dann 1891-1906 und dann 1907-1918 demobilisiert. Die Demobilisierten erhalten eine Zahlung von 250 Francs und einen Zuschlag von zwanzig Francs pro ganzen Sechsmonatszeitraum, der unter der Fahne verbracht wird.
Dieser langwierige Prozess erregt die Wut einiger Studenten. Ein Journalist schrieb 1919 : „Die Studenten beklagen, dass sich die Universität trotz der wiederholten Forderungen ihrer Vertreter erst sehr spät für ihre Situation interessiert. Sie fühlten sich sogar von ihr verlassen und sozusagen dem militärischen Institution überlassen.“ Je nach Alter müssen die mobilisierten Studenten eine Unterbrechung ihres Studiums von viereinhalb bis sechs Jahren in Kauf nehmen. Gewiss wurden einige außergewöhnliche Maßnahmen zugunsten der Medizinstudenten, der Schülerinnen und Schüler der Hochschulen und der Aggregationskandidaten (Staatsprüfung für die Lehre) getroffen. „Für die anderen ist nichts, fast nichts versucht worden.“ „Über 40.000 Studierende“ sind ratlos „Wann werden sie demobilisiert oder in der Nähe ihrer Fakultät eingesetzt ?“ Die Studentenvereinigung von Paris, die inzwischen zu einer echten „Studentengewerkschaft“ geworden ist, hat sich mit dieser Situation befasst und auf ihrer letzten Generalversammlung wurde von einem Streik gesprochen : Sie fordert, dass diese Studenten nicht vergessen werden und dass ihnen geholfen wird. „Mögen die französischen Studenten die ‚Studenten des Sieges‘ und nicht die Ausgestoßenen der Niederlage sein !“, fordert der Autor.
Die Wiederaufnahme der Vorlesungen
Bereits im Juni 1917 beschäftigten sich der Oberste Erziehungsrat und das Parlament mit den Wiedergutmachungsmassnahmen gegenüber junge Menschen, die durch den Krieg in ihrem Studium benachteiligt sind. Der Dekretentwurf sagt jedoch : „Es kann nicht die Rede davon sein, die Erleichterungen wiederherzustellen, die in der Vergangenheit zu bedauerlichem Missbrauch geführt haben. Es wird hier nicht vorgeschlagen, Freistellung von Diplomen einzuführen, doch werden alle verstehen zustimmen, dass die Anerkennung, die den heroischen Kindern gebührt, die das Land verteidigt haben, eine Ausnahme mit sich bringen muss. Andererseits, und im Interesse der liberalen Berufe, in denen so viele grausame Lücken entstanden sind, ebenfalls im Interesse der Zukunft der Wissenschaft in unserem Land, und der Notwendigkeit den herausragenden Professoren unserer Universitäten, die einige Jahre lang unter dem Mangel an Studenten leiden werden, eine Hörerschaft zu sichern, das in der Lage ist, ihren Eifer und ihr Talent zum Wohle der Allgemeinheit fruchtbar zu machen. Daher wäre es im Sinne der Gerechtigkeit, die Berücksichtigung der persönlichen Situationen derjenigen, die von den Kriegsereignissen betroffen sind, zu berücksichtigen, ebenfalls in den Fällen, wo sie die gezwungen waren, die Art der Tätigkeit zu ändern, auf die sie sich ursprünglich orientiert hatten. Selbstverständlich würden in diesem Fall die Befreiungen mit großer Zurückhaltung gewährt und würden niemals für Studenten gelten, die noch im völlig normalen Studienalter sind.“ Das Dekret vom 12. Juli 1917 bietet Studenten, die ihr Hochschulstudium nicht fortsetzen konnten, die Möglichkeit, von den geltenden Dekreten und Verordnungen abzuweichen, und zwar „bis zum Ablauf des Jahres, das auf die Unterzeichnung des Friedensvertrags folgt“ : Diese Ausnahmen betreffen die Grade und Titel, die für die Einschreibung in die Fakultäten und gleichgestellten Schulen erforderlich sind, sowie die Dauer der Schulzeit, die für den Erwerb der von diesen Institutionen ausgestellten Grade oder Titel erforderlich ist. Ein Rundschreiben vom 25. März 1918 erklärt, dass die mobilisierten Studenten das Recht haben, ihre Prüfungen „außerhalb der Sitzung und individuell während der Zeiträume, in denen die Fakultät nicht im Urlaub ist“ abzulegen. Das Dekret vom 10. Januar 1919 bietet privilegierte Bedingungen für demobilisierte Studenten der Klassen 1917 und früher.
Zu Beginn des akademischen Jahres 1919/1920 sind die Vorlesungen der juristischen Fakultät von Paris überfüllt, und der Dekan muss zusätzliche Prüfungssessionen für demobilisierte Studenten organisieren und die Professoren zu diesem Zweck mobilisieren : Im Januar 1920 gibt es mehr als 1.100 Prüfungen des Niveau licence die von Professoren beaufsichtigt werden müssen. Die juristische Fakultät beschließt daher, die verbleibende Studienzeit für diese Studenten zu verkürzen, ohne die Lehrpläne zu ändern. Allerdings entscheidet sie sich gegen der Einführung eines angepassten Lehrprogramms, der das Bildungsniveau der Fakultät senken könnte. Diese Verkürzung der Studienzeit wird Studenten gewährt, die mindestens sechs Monate unter den Flaggen verbracht haben. In den Jahren 1920-1921 kehren diejuristischen Fakultäten zum Normalenbetrieb zurück.
Studentenanzahl – Entwicklung während dem Krieg
1913-1914 | 1914-1915 | 1915-1916 | 1916-1917 | 1917-1918 | 1918-1919 | 1919-1920 | 1920-1921 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesamtanzahl | 42 037 | 11 231 | 12 566 | 14 121 | 19 381 | 29 890 | 45 117 | 49 931 |
Davon ausländische Studierenden | 6 187 | 1 885 | 1 945 | 2 399 | 3 238 | 6 044 | 5 081 | 6 477 |
Davon Frauen | 4 254 | 2 646 | 3 208 | 3 835 | 4 480 | 4 962 | 5 981 | 7 300 |
Davon ausländische Frauen | 1 707 | 478 | 355 | 463 | 497 | 490 | 925 | 1 193 |
Anzahl Jurastudenten in Paris – Entwicklung während dem Krieg
1913-1914 | 1914-1915 | 1915-1916 | 1916-1917 | 1918-1919 | 1919-1920 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Gesamtanzahl | 7 569 | 1 165 | 1 847 | 1 887 | 3 834 | 6 975 |
Davon ausländische Studierenden | 886 | 223 | 456 | 483 | 567 | 897 |
Davon Frauen | 92 | 58 | 77 | 109 | 197 | 312 |
Davon ausländische Frauen | 46 | 14 | 13 | 14 | 10 | 32 |
Entwicklung der Anzahl der Jurastudenten an einigen Fakultäten
der Provinz während dem Krieg
Fakultäten | 1913-1914 | 1914-1915 | 1915-1916 | 1916-1917 |
---|---|---|---|---|
Aix | 330 | 172 | 276 | 283 |
Alger | 350 | 137 | 93 | 107 |
Bordeaux | 875 | 269 | 201 | N.C. |
Dijon | 630 | 127 | 82 | 80 |
Grenoble | 265 | 94 | 76 | 49 |
Lyon | 585 | 184 | 151 | 176 |
Poitiers | 505 | 442 | 172 | 193 |
Toulouse | 560 | 245 | 205 | N.C. |
Pierre Moulinier
Literaturangaben
Malherbe Marc, La faculté de droit de Bordeaux : 1870-1970, Talence, France, Presses universitaires de Bordeaux, 1996.
Moulinier Pierre, La naissance de l’étudiant moderne : xixe siècle, Paris, France, Belin, 2002.
—, Les étudiants étrangers à Paris au xixe siècle : migrations et formation des élites, Rennes, France, Presses universitaires de Rennes, 2012.
—, « Les étudiants et les étudiantes en France dans la Grande Guerre », dans Annali di storia delle università italiane, no 19, 2015, p. 55‑77.
Prost Antoine, Histoire de l’enseignement en France, 1800-1967, Paris, France, Armand Colin, 1968.