Die Reden des Dekans Maurice Hauriou (1914-1919)


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Am Samstag, dem 18. Juli 1914, zwanzig Tage nach der Ermordung des Erzherzogs François-Ferdinand, endete an der juristischen Fakultät von Toulouse das akademische Jahr. An diesem Nachmittag wird der Fakultätsrat vom Dekan Maurice Hauriou (1856-1929) geleitet. Innerhalb von dreißig Minuten werden die Kandidaturen für den offenen Lehrstuhl des römischen Rechts sowie die Verteilung der Einnahmen aus der fakultativen Vorträgen diskutiert. Die Fakultätsversammlung trifft sich dann, um die Preise der Jahresend-Wettbewerb, der freien Kurse und die Maurice-Garrigou-Stiftung zu vergeben. Noch können Studenten und Lehrer ein paar ruhige Tage genießen, bevor sie im Tumult des Krieges mitgerissen werden. Am Mittwoch, den 25. November 1914, ist der europäische Konflikt in den Debatten der Fakultätsorgane spürbar. Die Versammlung behandelt die Fragen der ergänzenden Kurse und der zeitweise Aufhebung der Einschreibegebühren sowie den Vorschlag des Dekans Hauriou, die feierliche Verteilung der Preise an die Preisträger der Wettbewerbe des Jahres 1913-1914 „aufgrund der tragischen Umstände, die das Land erschüttern“, abzuschaffen. Weiter entscheiden sie auf Initiative ihrer Kollegen der Philosophischen Fakultät, die Entscheidung, 2 % ihres Gehalts zu zahlen, um „dem durch den Krieg verursachten Unglück zu helfen“. Einige Tage zuvor waren die Studenten bei der Eröffnung der Vorlesungen am 9. November 1914 zu einer Versammlung gerufen, um die Ansprache des Dekans der juristischen Fakultät zu hören. Maurice Hauriou wurde am 23. Juni 1906 als Nachfolger von Antonin Deloume (1836-1911)gewählt. Zu dem Zeitpunkt leitet also die Fakultät seit bereits acht Jahren und ist es gewohnt, jedes Jahr anlässlich der jährlichen Preisverleihung sich im Rahmen einer Rede an der Studenten zu richten. Die Ansprachen des Dekans finden während des gesamten Konflikts weiter statt und werden bei der Wiederaufnahme der Vorlesungen fortgeführt (9. November 1914, 8. November 1915, 6. November 1916, 13. November 1918) sowie unmittelbar nach dem Krieg am 24. Juni 1919 zur Einweihung der vorläufigen Ehrentafel, die die “glorreiche Liste der für Frankreich gefallenen Jurastudenten der Universität Toulouse” gedenkt. Das Wort des Dekans wird durch ihre Publikation im Register der Versammlungen und Räte der juristischen Fakultät seit 1911 festgehalten.

Die dokumentarische Konservierung der Reden des Dekans innerhalb der Institution wird von einer Verbreitung außerhalb ihrer Mauern begleitet. Verschiedene Zeitungen griffen seine Reden ganz oder teilweise auf. Die Texte von Hauriou werden sowohl in Le Midi socialiste verbreitet, das 1908 von Vincent Auriol und Albert Bedouce gegründet wurde und als Mitarbeiter insbesondere Jean Jaurès oder Alexandre Varenne hatte, als auch in Le Journal des débat politiques et littéraires unter der Leitung von Étienne Bandy de Nalèche oder Le Télégramme. Journal de la démocratie du Midi und L’Express du Midi. Das 1891 gegründete Alltagsgremium für soziale und religiöse Verteidigung drückt konservative Ideen im Südwesten und Zentrum Frankreichs aus. Die Ideen des Dekanats von Toulouse während des Ersten Weltkrieges finden sich auch in Le Figaro („Die Expedition des Tagesgeschäfts“, 7. September 1915, S. 1 ; „Auf dem Weg zu einer Konföderation der Ententemächte“, 4. März, 2. Mai und 27. Mai 1916, S. 1) und in der katholischen Zeitschrift Le Correspondant (etwa im Text „Das Naturrecht und Deutschland“, 25. September 1918, S. 914-939). Sie sind auch Gegenstand eines Briefwechsels um eine doktrinäre Kontroverse mit seinem Pariser Kollegen Henry Berthélemy (1857-1943), der in der Revue du droit public et de la science politique in Frankreich und im Ausland veröffentlicht wurde („Le fond de l ‘autorité publique“. 1.Brief von Pr. Hauriou, 2. Brief von Pr. Bertholomäus, 3. Antwort von Professor Hauriou “, 1. Heft, Januar-Februar-März 1916, S. 20-25).

Jede der fünf Reden des Dekans Hauriou vor den Studenten von Toulouse von 1914 bis 1919, mit Ausnahme der von 1917, die entweder nicht gehalten oder bewahrt wurde, berichtet über die Position eines Dekans, der auch Jurist ist. Es richtet sich direkt an junge Männer, aber auch über sie hinaus an ein breiteres Publikum französischer Juristen. Die Fabrik des Diskurses des Dekans stützt sich auf Materialien und Referenzen, die teilweise mit anderen geteilt werden (insbesondere der Dekans Larnaude) und auf persönlichere Ideen des Juristen von Toulouse. Eine aufmerksame Lektüre seiner Reden ermöglicht es, einerseits zu merken, mit welchen Worten der Konflikt genannt wird, und andererseits seinen Beitrag zum Aufbau einer französischen Rechtskultur zu messen, die in den folgenden Jahren voll zum Ausdruck kommen wird (F. Audren und J.-L. Halpérin).

Das Vokabular

Die Worte, die der Dekan verwendet, sind alles andere als neutral. Die neutrale Haltung des Juristen der aus der Perspektive der Wissenschaft spricht, gibt nach und es kommen patriotische Züge zum Vorschein. Die Ansprachen an die Studenten ermöglichen es ihm, sich direkt auf den Alltag seiner Mitkämpfer zu beziehen, aber auch ihren Platz in der Gegenwart und ihre Rolle nach dem Krieg darzustellen, sobald der Frieden wiederhergestellt ist. Der allgemeine Ton seiner Äußerungen ist mobilisierend und insgesamt optimistisch. Wenn er am 25. November 1914 seinen Studenten zugibt, dass „Die Stunde der brutalen Gewalt und der Tatsache gekommen ist…“, fügt er sofort hinzu, dass „mit dem Frieden der Jurist wiederkommen wird“. Ein Jahr später versicherte er ihnen, dass „wir die Sicherheit errungen haben“ und 1916, dass „unsere Ängste zerstreut sind und wir in der Gewissheit des Erfolges wieder aufleben“, bevor er sich freut, als „der endgültige Sieg, an den Frankreich so oft seinen Glauben bekundet hatte, eintraf“. Eine neue Zeit, in der „die Juristen die Fermente des Friedens besitzen“.

Die Referenzen zum Alltag sind von Seiten des Dekans Hauriou doppelt. Zunächst erzählte er seinen Studenten vom Krieg. Seit seiner ersten Rede am 25. November 1914 stellt er die Schrecken, die die Ältesten der Fakultät im Kampf erleben, der Situation derer gegenüber, die geblieben sind oder zumindest noch nicht gegangen sind : „Wir, die wir inmitten der Geräusche eines schrecklichen Krieges friedliche Rechtskurse eröffnen… Hinter dem Bollwerk der Brüste unserer Brüder, die den Kugeln, den Schrapnells, den Granatsplittern dargeboten werden, werden wir arbeiten“. 1915 beginnt er seine Rede, indem er seine Studenten einlädt, „während des Ersten Weltkriegs an dieser Fakultät zu arbeiten und auf den Ruf der Mobilisierung zu warten. Er fährt 1916 fort, indem er von Bombardierungen, erstickenden Gasen, brennenden Flüssigkeitsstrahlen, Begräbnissen“ spricht. Es erinnert an das Schicksal der Studenten „im brennenden Chaos geworfen“ während der Erwähnung der Liste „Beerdigung und glorreich“ für die Herstellung des Gästebuchs Mitte November 1918 geplant. Der Dekan Hauriou hält auch eine Chronik der Kämpfe. Nach den Schwierigkeiten der ersten Kriegsmonate erinnerte er im November 1915 an den Bedeutenden Sieg an der Marne, den Sieg an der Yser und ein Jahr später an die Rückeroberung von Douaumont.

Hauriou sagt auch, wie wichtig die Gegenwart für die Vorbereitung auf die Zukunft ist. Die Studenten im Hinterland müssen also voll und ganz des „Opfers“ ihrer Genossen und des Maßes ihrer „Verantwortung“ heute und in Kürze bewußt werden : „Ihr müsst bereit sein, eure Rolle zu spielen“ (25. November 1914). Nachbeeindigung des Konflikts bereitet Hauriou die Köpfe dieser Juristen darauf vor, ihren vollen Platz in der „Gesellschaft von morgen“ einzunehmen und sich für und durch das Recht in der nahen Zukunft zu engagieren. Er drückt damit seinen Reformwillen im Dienste der „Grundsätze der Freiheit und Gerechtigkeit“ aus. Er forderte eine “moralische Wiedergeburt”. Damit ist die Zeit vorbei, in der Frankreich litt („berauben“, „desorganisieren“, „desorientieren“, „verwüsten“). Die Aktion soll mit dem Ziel des „Wiederaufbaus“, „Reorganisierens“, „Wiederbelebens“ und „Regenerierens“ durchgeführt werden. Begleitend zum materiellen, aber auch wirtschaftlichen und institutionellen Wiederaufbau drückt diese moralische Erneuerung, die vom Dekan Hauriou verteidigt wird, sein Engagement und seine Positionen eines „absoluten Ideals von Gerechtigkeit und menschliche Moral“ aus. Es betrifft die Verteidigung des Individuums. Anlässlich einer Zeremonie zum 47. Jahrestag des Protests der Abgeordneten von Elsass-Lothringen am 1. März 1918 setzt sich der Dekan Hauriou immer wieder für die Freiheit der individuellen Initiative und des Unternehmertums ein, wenn bessere Tage kommen. Hauriou betont die Wichtigkeit der Schutz und der Förderung dieser Aspekten in Zusammenhang mit den öffentlichen Gewalt.

Er beteiligt sich auch an der Herstellung eines „französischen Rechtsgeistes“, der sich von der deutschen Rechtsauffassung unterscheidet. Durch Gegensätze wie schwach/stark, Zivilisation/Barbarei, Recht/Stärke, prangert Hauriou ein tieferes Übel an.

Das Böse

Der Dekan von Toulouse beschreibt mit folgender Wortwahl der Übel der Zeit und des Rechts. Seine Reden prangern dann Haltungen und Entscheidungen der Vergangenheit an. Indem er das französische und das deutsche Recht definiert und sich gegenüberstellt, berichtet er über einen Krieg der Zivilisationen und die unterschiedliche Rechtsauffassungen, die die griechisch-lateinische Tradition der germanischen entgegensetzten. Der Dekan von Toulouse teilt so mit anderen Wissenschaftlern einen gemeinsamen Diskurs. Er beteiligt sich an der Gründung eines Modells für die kommenden Jahre, das Modell der „französischen Rechtskultur“. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Reden von Hauriou.

Seine Äußerungen vor den Studenten stellen die Diagnose eines kranken deutschen Reiches („Abszesse“, „Fieber“, „infiziert“, “Gift”), dessen Auffassung von Stärke als Quelle des Rechts symptomatisch dieser sogenannten Krankheit sei. Er beschreibt auch den Körper des „Anderen“, indem er dem Individuum die Animalität entgegenstellt und es ihm ermöglicht, die französische Rechtsauffassung Frankreichs zu definieren. Bereits im Herbst 1914 spricht der Dekan aus Toulouse vom „Tier“, dessen „wilden“ Charakter und dessen „Wildheit“, die auf eine „monströse Auffassung, Perversion und Regression aller juristischen Ideen“ hinweisen. Das ist was er als „Rückkehr zur Barbarei“ bezeichnet. Die „brutalen Kräfte“ und die „moralischen Kräfte“ geraten so in Konflikt. Das Recht hat vor der Gewalt nachgegeben. Sowohl bei Hauriou als auch bei Larnaude wird die Verantwortung ähnlich verortet : Das deutsche Rechtsdenken hat den Krieg vorbereitet. Die französische Zivilrechts-Doktrin kritisiert auch den deutschen Rechtsgeist für seine „Apologie der Gewalt […] und ihre Abstraktion“ (D. Deroussin). Letztlich geht es darum, einen Kontrapunkt zu der Rechtsauffassung zu bieten, die Hauriou vertritt und die von anderen französischen Juristengeteilt wird. Larnaude formulierte am 7. März 1919 vor amerikanischen Studenten die „Ideen der Gerechtigkeit, der Vernunft, der Gerechtigkeit, des Naturrechts“.

Angesichts dieser Übel verteidigt Hauriou andere Werte, die aus verschiedenen Legitimierungsquellen schöpfen. Sie tragen dann dazu bei, sich um das Ideal der Gerechtigkeit im Gegensatz zum „Anderen“ zu definieren. Der Rückgriff auf die Geschichte ist vorhanden, so dass es verschiedene Zeitlichkeiten zu mobilisieren. In der jüngsten Vergangenheit, die mit der Niederlage von 1870, der Unfähigkeit zur “nationalen Reorganisation” und dem “Dilettantismus der Lehren” verbunden war, zog er es vor, sich in eine längere Zeit einzuschreiben. In erster Linie bezieht er sich auf das Erbe der Französischen Revolution mit der Förderung der Freiheit und bezieht sich dabei auf den 27. Juni und den 4. August 1789. Mit dem Worten „nationale Tradition“ verweist er undifferenziert sowohl auf die Monarchie als auch auf die Revolution. Für ihn entsteht eine Einheit zwischen den französischen politischen Regimen, in denen damals das „Recht der Schwächsten“ vorherrschte. Dies ermöglicht ihm, eine Kontinuität dieses „Ideals“ zu postulieren und zu verteidigen. Das Konzept des Naturrechts  tritt somit in Erscheinung. Auf ähnliche aber weniger ausgeprägte Weise als bei Charles Beudant, steht bei ihm die „französische Auffassung des Rechts […] in der tradition des naturrechts“ (D. Deroussin). Hauriou beruft sich auf die „Prinzipien des universellen Rechts“, die der Freiheit und Gerechtigkeit. In einer anderen Rede vom 1. März 1918 stellt er sich metaphorisch „in das Haus des Rechts“, um sich für „das Prinzip des Völkerbundes und das neue Völkerrecht“ auszusprechen. Erneut spricht er von den „ewigen Prinzipien des Rechts“.

In der französischen Rechtslandschaft der 1910er Jahre ist der Dekan Hauriou bei weitem keine Ausnahme. Er ist eine der Stimmen, die den Slogan des „Kriegs des Rechts“ (F. Audren und J.-L. Halpérin) tragen. Vielmehr als einer „Kriegskultur“ wird on den Juristen ein Kriegsdiskurs entwickelt, genauer gesagt von denen der Juraprofessoren, die an den Fakultäten während dem Konflikt bleiben. Der Dekan Hauriou beteiligt sich damit an der Bildung der Grundzüge einer französischen Rechtskultur.

Florent Garnier, Professor für Rechtsgeschichte (Universität Toulouse-1-Capitole)


Literaturangaben

Audren Frédéric, Halpérin Jean-Louis, La culture juridique française. Entre mythes et réalités : xixexxe siècles, Paris, France, CNRS, 2013.

Beaud Olivier, Wachsmann Patrick, La science juridique française et la science juridique allemande de 1870 à 1918 : actes du colloque organisé à la faculté de droit de Strasbourg les 8 et 9 décembre 1995, « Annales de la faculté de droit de Strasbourg », no 1, Strasbourg, France, Presses universitaires de Strasbourg, 1997.

Charle Christophe, La république des universitaires : 1870-1940, Paris, France, Seuil, 1994.

Cherfouh Fatiha, Le juriste entre science et politique : la Revue générale du droit, de la législation et de la jurisprudence en France et à l’étranger (1877-1938), « Bibliothèque Cherfouh d’histoire du droit et droit romain », no 31, Issy-les-Moulineaux, France, LGDJ, 2017.

Deroussin David, « Comment forger une identité nationale ? La culture juridique française vue par la doctrine civiliste au tournant des xixe et xxe siècles », dans Clio@Themis, no 5, 2012, http://www.cliothemis.com/Clio-Themis-numero-5 (consulté le 05/07/2018).

Devaux Olivier, Garnier Florent, Ceux de la faculté : des juristes toulousains dans la Grande Guerre, « Étude d’histoire du droit et des idées politiques », no 24, Toulouse, France, Presses de l’université Toulouse-1-Capitole, 2017.

Giacuzzo Jean-François, « Un regard sur les publicistes français montés au ‘front intellectuel’ de 1914 à 1918 », dans Jus politicum : revue de droit politique, no 12, 2014, http://juspoliticum.com/article/Un-regard-sur-les-publicistes-francais-montes-au-front-intellectuel-de-1914-1918-884.html (consulté le 25/07/2018).

Milet Marc, « La doctrine juridique pendant la guerre : à propos de Maurice Hauriou et de Léon Duguit », dans Jus politicum : revue de droit politique, no 15, 2016, http://juspoliticum.com/article/La-doctrine-juridique-pendant-la-Guerre-a-propos-de-Maurice-Hauriou-et-de-Leon-Duguit-1087.html (consulté le 25/07/2018).