Das Jurastudium für ausländische Studenten in Frankreich Die überwiegende Mehrheit (fast 80 % im Jahr 1902) der 1913 an der juristischen Fakultät von Paris eingeschriebenen ausländischen Studenten besucht nach dem Nachweis eines anerkannten Sekundarschulabschlusses, der dem französischen Abitur gleichwertig ist, die licence– und/oder Doktoratskurse (die licence entspricht in etwa das Bachelor) ; eine kleine Zahl (18 %) sind einfache Immatrikulierte, die nur ein Teilnahmezertifikat brauchen, das in ihrem Land verwendet werden kann. Oft sind es Juristen, die auf der Suche nach beruflicher Weiterbildung sind ; man fügt der Liste aufgrund ihrer zahlreichen Bedeutung etwa sechzig Ägypter hinzu, die ihr Studium an der französischen Rechtsschule in Kairo begonnen haben und ihre Prüfungen in Paris absolvieren. In den letzten Jahren des neunzehnten Jahrhundert, vor allem mit dem Ziel, ausländische Absolventen die professionellepour lire la suite…