Die im Folgenden vorgestellten Dokumente stehen in Zusammenhang mit Artikeln, die hier zu lesen sind .
An und außerhalb der Fakultäten engagieren sich Juristen auf diverse Weise im Krieg. Die französische juristische Doktrin setzt sich mit dem Krieg vor allem aus folgende Gesichtspunkten auseinander : internationale Beziehungen, Völkerrecht, und Kriegsschäden. Einige Professoren werden auch die Stimme Frankreichs in die Welt tragen und sich auf einem neuen Front engagieren : die Front des Rechts gegen die Gewalt. Es wird ihnen gelingen für diesen ideellen Kampf weitere Juristen für sich zu gewinnen.Dans et hors des facultés de droit, les juristes se saisissent de la guerre. La doctrine juridique française l’envisage en particulier du point de vue des relations et du droit international ainsi que des conséquences liées aux dommages de guerre. Certains des professeurs de droit portent aussi la voix de la France hors de ses frontières pour établir un nouveau front, celui du droit contre la force, et rallier à eux d’autres juristes.
Die Rolle der Juristen im internationalen Kräftverhältnis
« Sac de Louvain », Henri Levêque, Le panorama de la guerre de 1914 , 5e fascicule, p. 108-109.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Am 27. August 1914 begann der Plünderung von Löwen für acht Tage. Dabei brannte die deutsche Armee die Stadt nieder und plünderte sie. Neben den vielen Menschenopfern war auch die Zerstörung der jahrhundertealten Universitätsbibliothek ein Schock Die Berichte über die Übergriffe und die Bilder in der Presse lösten weltweit eine Welle der Empörung aus - bei der Bevölkerung im Allgemeinen, aber insbesondere bei Akademikern und Juristen, für die die Plünderung den Verrat ihrer deutschen Kollegen bedeutete.
« Aufruf an die Kulturwelt [L'appel au monde civilisé] », Louis Dimier, L'appel des intellectuels allemands : textes officiels et traduction avec préface et commentaire , Paris : Nouvelle librairie nationale, 1914.
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Angesichts der Anschuldigungen, insbesondere der britischen Presse, die infolge des "Plünderung der Stadt Löwen" erhoben werden, haben deutsche Professoren geschrieben, um ihr Land und seine Armee zu verteidigen und die Verletzungen der Völkerrechte abzustreiten. Diese Verteidigung verkörpert sich besonders im "Manifest der 93", einer von 93 deutschen Akademikern unterzeichneten Adresse, die hier in einer Version mit Originaltext und französischer Übersetzung vorgestellt wird. « Les universités françaises aux universités des pays neutres », Recueil des adresses de l’Université de Paris 1886-1939 .
Source Archives nationales, cote 20020476/404.
Die französischen Universitäten antworteten auf das deutsche Manifest mit der folgenden Adresse vom 3. November 1914 an die neutralen Länder: Sie könnten nicht blind für die begangenen Übergriffe bleiben und müssten sich dem Krieg von Rechts wegen auf Seiten der Entente anschließen.
« Les universités françaises aux universités des pays neutres », Recueil des adresses de l’Université de Paris 1886-1939 (Folge).
Source Archives nationales, cote 20020476/404.
« Les universités françaises aux universités des pays neutres », Recueil des adresses de l’Université de Paris 1886-1939 (Ende).
Source Archives nationales, cote 20020476/404.
Ernst de Bunswyck (Chevalier), Le Livre rouge belge. Les atrocités allemandes en Belgique, recueil des rapports officiels et in-extenso , Paris, Bibliothèque des ouvrages documentaires, 1915.
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Belgische Professoren, die als erste betroffen waren, vervielfachten ihre Veröffentlichungen, um diesen Krieg des Rechts zu unterstützen. Ein wichtiges Werk in dieser Hinsicht ist der hier vorgestellte Text, der gleichzeitig eine Sammlung von Beweisen, einen ausführlichen Bericht und eine juristische Analyse der von den Deutschen in Belgien seit Kriegsbeginn begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht darstellt. Nyrop, Kristoffer, L'Arrestation des professeurs belges et l'Université de Gand , Paris, Librairie Payot, 1917.
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Ein weiteres Beispiel für den Aufbau einer Front des Rechts ist dieser Text eines dänischen Professors, der kein Jurist ist. Er prangert die Rechtfertigung der deutschen Gesandtschaft in Stockholm für die Verhaftung belgischer Professoren an, die sich geweigert hatten, an der von den Besatzern eingerichteten neuen Universität teilzunehmen. Wieder einmal wird in der Argumentation auf das Verhältnis zwischen Macht und Recht zurückgegriffen. « Louis Renault. [Porträt] », L’œuvre internationale de Louis Renault (1843-1918) : in memoriam , Tome 1, Paris : Les Éditions internationales, 1932.
Source bibliothèque Cujas, cote 44.261-1.
Louis Renault, Professor an der Pariser Rechtsfakultät, Mitglied des "Institut de France" und Friedensnobelpreisträger von 1907, hielt neben seinen Vorlesungen über internationales Recht, die er auch während des Krieges fortsetzte, zahlreiche Vorträge außerhalb der Fakultät. Während des gesamten Konflikts bis zu seinem Tod im Februar 1918 war er außerdem Berater des Außenministeriums.
Louis Renault, « La guerre et le droit des gens au vingtième siècle », Journal du droit international , 42e année, 1915, n° I-II.
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Bei der jährlichen öffentlichen Sitzung der fünf Akademien am 26. Oktober 1914 wurde diese Rede verlesen. In Anlehnung an die Adresse an die neutralen Länder, die das von Professoren der französischen juristischen Fakultäten im "Krieg des Rechts" bekundete Engagement markiert, protestiert dieser Text gegen die von den Deutschen unter Verletzung des Völkerrechts begangenen Handlungen. Louis Renault, « De l'application du droit pénal aux faits de guerre », Journal du droit international , 42e année, 1915, n° V-VI.
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Dieser Text wurde aus Louis Renaults Vortrag vor der Société générale des prisons übernommen. Durch eine Kombination aus Völkerrecht und Strafrecht zeigt er, dass Staaten die Sanktionen ihres nationalen Rechts auf feindliche Militärs anwenden können, die sich eines Verstoßes gegen das Völkerrecht schuldig gemacht haben. « Les nouveaux ministres belges », Journal des débats politiques et littéraires , Paris 128e année, n°16, 16 janvier 1916, p. 2.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Während sich die französischen Juristen durch ihre Veröffentlichungen und ihr Auftreten als Berater in die internationalen Machtverhältnisse einbrachten, wagten eine Reihe belgischer Juristen, die teilweise schon vor dem Krieg politisch aktiv waren, den Schritt und wurden Mitglieder der belgischen Exilregierung. Unter den in diesem Artikel angekündigten Neuernennungen sticht beispielsweise der Name Emile Vandervelde hervor, eine Galionsfigur der belgischen Sozialistischen Partei, aber auch ein ausgebildeter Jurist und Professor an der Université Libre de Bruxelles. « Les nouveaux ministres belges », Journal des débats politiques et littéraires , Paris 128e année, n°16, 16 janvier 1916, p. 2 (Ende).
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« Le gouvernement belge en séance au Havre », Excelsior , Paris, 9e année, n°2741, 18 mai 1918, p. 4.
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Auf diesem Foto der belgischen Exilregierung sind drei Juristen zu sehen, die vor dem Krieg Professoren waren: Carton de Wiart und Poullet in Löwen und Vandervelde an der Université libre de Bruxelles. Ferdinand Larnaude et Albert Geouffre de La Pradelle, « Examen de la responsabilité de l'Empereur Guillaume II d'Allemagne », Journal du droit international , 46e année, 1919.
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Der vorliegende Text gibt den Bericht wieder, der anlässlich der Friedenskonferenz im Januar 1919 vom Dekan der juristischen Fakultät in Paris, Ferdinand Larnaude, und Professor Albert Geouffre de La Pradelle an Clémenceau übergeben wurde. Als die Autoren die Verantwortlichkeit von Kaiser Wilhelm II. feststellten, gingen sie der Frage nach, wie diese vor Militärgerichten, ordentlichen Gerichten oder auch vor einem internationalen Gerichtshof durchgesetzt werden könnte. Die beiden Pariser Professoren befürworteten die letztgenannte Lösung.
Von der (Aus)nutzung des Kriegs in den juristischen Kontroversen in Frankreich
Georges Ripert, « L'idée du droit en Allemagne et la guerre actuelle », Revue internationale de l'enseignement , 1915.
/gBibliothèque Cujas, cote 45.076 Digitalisiertes Dokument
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Während des Krieges war Georges Ripert (1880-1958) Professor an der Universität von Aix-en-Provence. In diesem Text beschränkt er sich nicht auf eine Denunziation der germanischen Staatstheorien, wobei er insbesondere auf Bismarcks Zitat "Kraft ist Recht" zurückkommt, sondern er sucht vor allem nach ihrem Ursprung, den er um 1815 ansiedelt. Henry Berthélemy, « Le fondement de l'autorité publique », Revue du droit public et de la science politique en France et à l'étranger , 22e année, tome 32, 1915.
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Während des Ersten Weltkriegs war Henry Berthélémy (1857-1943) Professor an der juristischen Fakultät in Paris. In diesem Text, der um zwei Fragen herum organisiert ist - "Was ist die Rechtsregel?" und "Was ist die Autorität?" - Berthélémy greift die Idee der öffentlichen Persönlichkeit des Staates an, die von einem Teil der Rechtsgelehrten vertreten wird. Für ihn kann diese Fiktion nur zu dem "unlösbaren Problem der Begrenzung der Staatsmacht" führen, das von den Deutschen dank ihrer barbarischen Theorie der Selbstbeschränkung des Staates gelöst wurde.
Dieser Artikel ist der Ausgangspunkt einer Polemik, die zwischen ihm und dem Dekan der juristischen Fakultät in Toulouse, Maurice Hauriou, im Jahr 1916 entstand , was Anlass für einen Briefwechsel war. Henry Berthélemy, « Le fondement de l'autorité politique », Revue du droit public et de la science politique en France et à l'étranger , 23e année, tome 33, 1916.
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Der Briefwechsel zwischen Hauriou und Berthélémy wurde 1916 in der Revue de droit public et de la science politique veröffentlicht. Hauriou wehrt sich darin dagegen, ein Anhänger der deutschen Doktrinen zu sein, und verschafft dem Pariser Professor Klarheit über seine Gedanken. Die Diskussion dreht sich eigentlich um die echten Definitionskriterien des Verwaltungsrechts. Léon Duguit, "Le Conseil d’État et l'affaire du gaz de Bordeaux : à M. Fernand Faure", Revue politique et parlementaire , 24e année, tome 87, avril-mai-juin 1916, pp. 264-266.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Der Erste Weltkrieg war Anlass für eine direkte Konfrontation zwischen mehreren Professoren zu einem Fall aus dem Bereich der Verwaltungsstreitigkeiten und des Verwaltungsvertragsrechts. Es war der sogenannte "Gasfall von Bordeaux" und das Urteil des Staatsrats vom 30. März 1916, in dem die Theorie der Unvorhersehbarkeit verankert wurde, das die Lehre in Aufruhr versetzte. Die Grundfrage des Falles war die finanzielle Situation einer Gaskonzessionsgesellschaft, die durch den Anstieg der Rohstoffkosten in Schwierigkeiten geraten war. Trotz der außergewöhnlichen Umstände während des Krieges hatte sich die Stadt Bordeaux geweigert, dem Konzessionär eine Entschädigung zu gewähren.
In Form eines Briefes an Fernand Faure gab Duguit eine scharfe Analyse des Urteils. Obwohl er grundsätzlich Verständnis dafür hat, dass man eine Vergünstigung für die Konzessionsgesellschaften zulassen kann, ist er der Ansicht, dass der "Conseil d'État" seine Rolle als Richter verlassen hat, um sich Befugnisse anzumaßen, die nur dem Gesetzgeber zustehen.
Léon Duguit, "Le Conseil d’État et l'affaire du gaz de Bordeaux : à M. Fernand Faure", Revue politique et parlementaire , 24e année, tome 87, avril-mai-juin 1916, pp. 264-266 (Folge).
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Léon Duguit, "Le Conseil d’État et l'affaire du gaz de Bordeaux : à M. Fernand Faure", Revue politique et parlementaire , 24e année, tome 87, avril-mai-juin 1916, pp. 264-266 (Ende).
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Gaston Jèze, "La guerre et les concessionnaires de service public (compagnies de gaz)", Revue du droit public et de la science politique en France et à l'étranger , 1916, pp. 206-239.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France. Document numérisé
consultable ici .
Der an der juristischen Fakultät von Paris lehrende Gaston Jèze (1869-1953) wiederum bietet seinen Kommentar zum Urteil des Staatsrats vom 30. März 1916 und den Schlussfolgerungen des Regierungskommissars. Unter Hinweis darauf, dass der Gasfall in Bordeaux kein Einzelfall sei, befürwortete er generell die Entscheidung des Gerichts. Indem er Duguits Kritik wiedergibt, distanziert er sich teilweise von dieser. Dennoch äußert er aufgrund des angewandten Verfahrens einige Vorbehalte gegenüber der Entscheidung. Henry Berthélémy, "Communes et gaziers", Revue politique et parlementaire , 25e année, tome 92, juillet-août-septembre 1917, pp. 23-49.
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Später schloss sich Berthélémy (1857-1943), Professor an der juristischen Fakultät in Paris, seinen Kollegen an, um das Urteil des "Conseil d'Etat" (Staatsrat) "Gas de Bordeaux" zu kommentieren. Wie viele von ihnen befürwortete er die Entscheidung und war der Ansicht, dass das Gericht eine rechtliche und gerechte Lösung gefunden hatte. Da er jedoch der letzte Befürworter der Theorie ist, die zwischen Autoritäts- und Verwaltungsakten unterscheidet, weicht seine Argumentation von der seiner Kollegen ab.
Der Beitrag der Juristen zur Kriegsproganda
« Aeroplane view main group of exhibit palaces Panama-Pacific International Exposition », Gabriel Moulin, Views of the Panama-Pacific International Exposition in natural colors , San Francisco : Published by Pacific Novelty Co., c1914.
Source Library of Congress, reproduction number LC-USZCN4-8, call number LOT 7967, medium 1 photomechanical print, halftone, color.
1915 fand in der Stadt San Francisco die Weltausstellung statt. Dies war für das im Krieg befindliche Frankreich eine Gelegenheit, sein Image zu stärken und die Vorzüge "seiner" Wissenschaft, insbesondere der Rechtswissenschaft, anzupreisen.
Ferdinand Larnaude, La Science française : Les sciences juridiques et politiques , Paris : Librairie Larousse, 1915.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France. Digitalisiertes Dokument
hier einsehbar .
Im Vorbereitung auf die Weltausstellung wurden Professoren damit beauftragt, Übersichten über die verschiedenen Bereiche der französischen Wissenschaft zu verfassen. Der Dekan der juristischen Fakultät in Paris, Ferdinand Larnaude, war für den Teil über Politik- und Rechtswissenschaften verantwortlich. In dieser populärwissenschaftlichen Arbeit zeichnet er ein lobendes und propagandistisches Bild der französischen Rechtswissenschaft, in dem er bewusst alle Beiträge des germanischen Denkens unerwähnt lässt. « La Science française. Tome II », Le Temps , n° 19797, 19 septembre 1915.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France. /br>
Ankündigung der Veröffentlichung des 2. Bandes der Science francaise , der Larnaudes Text über die Rechtswissenschaften enthält.
« La France et les sciences juridiques », Journal des débats politiques et littéraires , n° 111, jeudi 20 avril 1916.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
In dieser Rezension wird Larnaudes Text begrüßt und der Beitrag des Doyens zum Rechtskrieg gelobt. Der Artikel greift den Autor auf und betont erneut die entscheidende Rolle der französischen Juristen beim Aufbau von Rechtstheorien.
« Une interview d’Emile Vandervelde. La mission belge aux États-Unis a reçu un accueil chaleureux », dans L’Humanité , Paris, 11e année, n°3838, 20 octobre 1914, p.1.
Source retronews.fr / Bibliothèque nationale de France
Bereits in den ersten Kriegsmonaten übernahmen belgische Lehrer im Exil voll und ganz eine propagandistische Rolle, um die Interessen ihres überfallenen Landes zu verteidigen. Diese Aktionen erfolgten manchmal im Rahmen offizieller diplomatischer Missionen, wie etwa Emile Vanderveldes Reise in die Vereinigten Staaten. Paris. Trocadéro. Manifestation organisée par la Ligue des droits de l'Homme contre les déportations de Belges en Allemagne. Discours de monsieur Emile Vandervelde, ministre d'Etat belge , 7 janvier 1917.
Source fonds des album Valois, cote VAL 346/017, coll. La contemporaine
Die Deportation von Belgiern nach Deutschland durch die Besatzungsbehörden ist einer der Punkte, an denen belgische Juristen aktiv werden, um zu versuchen, die öffentliche Meinung und damit die Politik zu beeinflussen. Dieses und das nächste Dokument zeigen zwei Wege auf, die zu diesem Zweck genutzt werden.
Hier handelt es sich um eine Rede Vanderveldes anlässlich einer von der Liga für Menschenrechte organisierten Versammlung Van Den Heuvel, Jules, « De la déportation des belges en Allemagne », Revue générale de droit international public : droit des gens, histoire diplomatique, droit pénal, droit fiscal, droit administratif , Paris, Pédone, 24e année, n° 3-4, mai-août 1917, p. 261-300.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France. Digitalisiertes Dokument hier verfügbar .
Andere Handlungsweise, hier eine von Van den Heuvel verfasste Veröffentlichung in einer führenden juristischen Fachzeitschrift. Agence Rol, [Porträt von] Van Den Heuvel, de l’université de Louvain , novembre 1924.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Vor dem Krieg war Jules Van Den Heuvel Justizminister und Professor für öffentliches Recht an der Universität Löwen. Er folgte der belgischen Regierung ins Exil und wurde später außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister in Sondermission bei Papst Benedikt XV. Nach dem Krieg gehörte er zu den belgischen Vertretern bei den Friedenskonferenzen.
« Visiteurs de demain », Le Temps , n° 20416, 30 mai 1917.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Mit dem Eintritt der USA in den Krieg wurde die Frage nach der Neugestaltung der internationalen Beziehungen der Universitäten immer drängender. Um die Propagandabemühungen zu verstärken, wurde ein Buch - Science and Learning in France - auf Englisch veröffentlicht, das zu Ehren der französischen Universitäten und der Wissenschaft geschrieben wurde, um amerikanische Studenten davon zu überzeugen, dort zu studieren. Diese Rezension des Buches ist auffällig, da sie selbst zu einem Propagandaartikel wurde.
Science and Learning in France, With a Survey of Opportunities for American Students in French Universities - An Appreciation by American Scholars , The Society for American Fellowships in French Universities, 1917.
Source Biodiversity Heritage Library. Digitalisiertes Dokument
hier einsehbar .
Ein französisch-amerikanisches Komitee unter der Leitung von James Hazen Hyde hat das Buch initiiert, in dessen einzelnen Teilen amerikanische Professoren die Texte verfasst wurden.
Charles Gide, La politique commerciale après la guerre , Paris : Ligue des droits de l’homme et du citoyen, 1917.
Source Bibliothèque Cujas, cote 58.505-3. Digitalisiertes Dokument
hier einsehbar .
Dieses und die beiden folgenden Dokumente zeigen schließlich, dass nicht nur nicht alle Professoren an den Propagandabemühungen teilnahmen, sondern dass einige sogar versuchten, gegen einen gewissen Krieg des Rechts vorzugehen.Als der Krieg noch nicht zu Ende war, analysierte Charles Gide, Professor für Politikökonomie an der juristischen Fakultät in Paris, in seiner Studie die verschiedenen Handelslösungen, welche Frankreich für seine zukünftigen Beziehungen mit den feindlichen Ländern, den Alliierten und den Neutralen zur Verfügung standen. Während die antideutsche Logik viele dazu veranlasst, einen Boykott ihrer Produkte oder prohibitive Zölle einzuführen oder sich in einen defensiven Wirtschaftskrieg zu verstricken, lehnt Gide alle diese Vorschläge ab. « Nationalisme économique et idéalisme révolutionnaire », L'Action française , n° 269, mercredi 26 septembre 1917.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Mit einem Artikel in der Zeitung L'Action Française antwortete Herriot auf Gides Broschüre. Er sieht in Gide eine "Art Kapitulation". Als Befürworter des wirtschaftlichen Nationalismus war diese Antwort sehr streng gegenüber der von dem Pariser Professor vertretenen Ansicht.
« Une courageuse brochure de Charles Gide. Absurdité du boycottage des produits allemands », L'Humanité , n° 4711, dimanche 11 mars 1917.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Die Zeitung L'Humanité hingegen befürwortete Gides Ideen und bemühte sich, einen Abschnitt davon in diesem Artikel wiederzugeben.
Die Frage der Kriegsschäden
« [Dekret vom 4. Februar 1915 über das Entschädigungsrecht für materielle Schäden, die durch Kriegshandlungen entstanden sind] », Journal Officiel de la République française , 5 février 1915.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Um der Verpflichtung der Regierung nachzukommen, erließ Frankreich im Februar 1915 ein erstes Dekret. Dieses zielt auf die Entschädigung von Personen ab, die aufgrund des Krieges einen materiellen Schaden erlitten haben. Es regelt das Verfahren zur Durchführung dieser Entschädigung, die zuständigen Behörden, die Kommissionen, die Anfechtungsverfahren...
« [Dekret vom 4. Februar 1915 über das Entschädigungsrecht für materielle Schäden, die durch Kriegshandlungen entstanden sind] », Journal Officiel de la République française , 5 février 1915 (Folge).
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
« [Dekret vom 4. Februar 1915 über das Entschädigungsrecht für materielle Schäden, die durch Kriegshandlungen entstanden sind] », Journal Officiel de la République française , 5 février 1915 (Ende).
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Ferdinand Larnaude, « La réparation des dommages causés par la guerre : principes et applications », Revue politique et parlementaire , tome 83, n° 247, 10 juin 1915.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France. Digitalisiertes Dokument
hier einsehbar .
Der Dekan der juristischen Fakultät von Paris, Ferdinand Larnaude, ist auch Vorsitzender des Nationalen Aktionskomitees für die vollständige Wiedergutmachung von Kriegsschäden (Comité national d'action pour la réparation intégrales des dommages causés par la guerre). In diesem Text stellt er die Frage nach der Natur dieses Entschädigungsanspruchs, der mit den Interessen des Staates in Einklang gebracht werden muss, nach der Bestimmung seines Betrags oder auch nach den Zahlungsmodalitäten. « Pour aider à la réparation des dommages causés par la guerre », Le Petit Journal , n° 19336, dimanche 5 décembre 1915.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Um die Geschädigten bei ihrem Vorgehen zu unterstützen, kündigt Le Petit Journal an, ihnen die vom Nationalkomitee eingerichteten Nebenberichte zur Verfügung zu stellen, die es den Opfern ermöglichen sollen, administrative Fehler zu begrenzen.
Affiches sur un mur de Paris, Dommages matériels résultant de faits de guerre. Avis au public. , Agence Rol, 1916_détail.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Im Anschluss an die Regierungsdekrete fordert dieses Plakat die Pariser auf, sich über die Bewertung zu informieren, die für die Schäden an ihren Besitztümern in der Stadt vorgenommen wurde.
Paul Fauchille, « La réparation des dommages industriels causés par les Allemands dans le Nord de la France », Revue générale de droit international public , 1916.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France. Document numérisé
consultable ici .
Paul Fauchille, Rechtsanwalt, Mitglied des Instituts für internationales Recht und Direktor der Revue générale de droit international public , legt hier seine Analyse der von den Deutschen im Laufe des Jahres 1914 durchgeführten illegalen Requisitionen von Rohstoffen und Industriegütern vor, sowie der Mittel, um die Opfer zu entschädigen. Obwohl Deutschland nach seiner Analyse des Völkerrechts und der Haager Konventionen die Schuld trage, geht er auf den Gesetzesentwurf ein, der dem französischen Staat die Verantwortung für die Wiedergutmachung dieser industriellen und kommerziellen Schäden auferlegen würde. « Loi sur la réparation des dommages causés par les faits de la guerre, [17. April 1919] », Journal Officiel de la République française , 18 avril 1919.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France. Digitalisiertes Dokument
hier einsehbar .
Während der Gesetzentwurf bereits seit 1915 diskutiert wurde, wurde das Gesetz erst 1919 verabschiedet. Es legt den Grundsatz fest, dass alle Schäden, die in Frankreich und Algerien an unbeweglichem oder beweglichem Eigentum durch Kriegshandlungen verursacht werden, Anspruch auf vollständige Entschädigung begründen, sofern diese Schäden sicher, materiell und direkt sind. Es legt die Rahmenbedingungen und das Verfahren, die Modalitäten für die Berechnung und Verwendung der Entschädigung sowie die Zahlungsbedingungen fest. « Le Comité d'action pour la réparation des dommages de guerre demande des avances pour les sinistrés », Le Petit Journal , n° 20857, lundi 23 février 1920.
Source gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France.
Selbst nachdem das Gesetz im April 1919 verabschiedet worden war, hatten die Geschädigten Schwierigkeiten, die fälligen Entschädigungen zu erhalten, und das Komitee unter der Leitung von Larnaude schaltete sich erneut ein, um Maßnahmen zu fordern.
Gervais, J., « Arrêté de loi relatif à la constatation et à l’évaluation des dommages résultants des faits de la guerre (Monit. Des 24-26 octobre 1918) », dans Pasinomie. Collection complète des lois, arrêtés et règlements généraux qui peuvent être invoqués en Belgique , Cinquième série, T.IX, Bruxelles, Etablissements Emile Bruylant, année 1918, n°109, 23 octobre 1918, pp. 53-61.
Source : Bibliothèque Cujas, cote 45.136
Digitalisiertes Dokument
hier verfügbar .
Auch in Belgien wurde die Frage der Entschädigung für Kriegsschäden aufgeworfen und Ende 1918 gesetzlich geregelt.