Dieser Artikel beleuchtet die Position einiger Juristen, die während des Ersten Weltkriegs einen antideutschen Diskurs verbreiteten, wobei ihr Hauptargument lautete, dass die Deutschen barbarisch seien. Es soll jedoch nicht behauptet werden, dass dies die Haltung aller Juristen war. Dennoch entfernen sich einige Professoren, Anwälte und Richter in ihren Äußerungen deutlich von einer rein juristischen Analyse, und lassen sich von moralischen Erwägungen leiten.
Dies ist allerdings nicht als ein spezifisches Merkmal der Juristen zu verstehen. Im Gegenteil, auch in den Schriften von Historikern, Philosophen und Soziologen jener Zeit findent sich oft die Vorstellung, der deutsche Feind sei wild und grausam. Juristen gehörten jedoch nicht typischerweise zu den sogenannten „engagierten Intellektuellen“, die ihre Feder zugunsten der Kriegsanstrengungen einsetzten. Dennoch überschreiten auch Juristen bisweilen die Grenzen dessen, was als juristische Studie gilt, und begeben sich ins Feld der Schmährede.
Die Umstände scheinen einige Autoren zu enthemmen, und sie kümmern sich wenig darum, ihre Äußerungen zu mäßigen. Der Ausdruck eines, wenn auch legitimen, Patriotismus scheint ihnen zu erlauben, mitunter heftige, ja sogar gewalttätige Äußerungen zu machen. Unter all den Vorwürfen gegen die Deutschen sticht besonders die Behauptung hervor, dass sie barbarisch seien und dies gewissermaßen in ihren „Genen“ verankert sei. Von relativ unbekannten Anwälten bis hin zu angesehenen Professoren war diese Vorstellung während des gesamten Konflikts und sogar noch in den frühen 1920er Jahren weit verbreitet. Einige Beispiele, die in den führenden juristischen Zeitschriften der Zeit veröffentlicht wurden, belegen dies eindrücklich.
Zivilisierte Welt versus deutsche Barbarei
In der Revue générale du droit de la législation et de la jurisprudence en France et à l’étranger (RGD) kritisiert der Pariser Anwalt Joseph Lefort wiederholt die als barbarisch wahrgenommene Haltung Deutschlands. So prangert er im Jahr 1915 das anmaßende und lügenhafte Wesen an, das er der „germanischen Rasse“ zuschreibt, ebenso wie deren Stolz, Gier und Grausamkeit. Er behauptet : „Jeder Deutsche ist ein Spion, er betritt ein Land nur, um zu spionieren und zu stehlen“ (Rezension von Who is responsible ? The European War, Its Causes and Its Sanctionsvon Cloudesley Brereton, RGD, 1915, S. 455-465).
Im Rahmen einer weiteren Rezension beschreibt Lefort, wie deutsche Gelehrte, seiner Ansicht nach, „um französische Sympathie bettelten“ – das heißt darum, in bestimmten Zeitschriften veröffentlicht oder zum Korrespondenten des Instituts ernannt zu werden. Diese Bitten seien „in einem Tonfall geäußert worden, der Menschen anderer Mentalität widerstrebt hätte. Aber sie folgten nur dem Vorbild einiger Landsleute, wie etwa Mommsen, dessen Charakter weit unter dem Niveau seiner so tiefgründigen Wissenschaft“ (Rezension zu mehreren Werken verschiedener Autoren unter dem Titel „Deutschland und das Völkerrecht“, RGD, 1915, S. 143). Lefort erinnert auch an den Komponisten und Dramatiker Richard Wagner, dem er Undankbarkeit vorwirft : Nachdem Wagner in Frankreich ein warmherziges Willkommen erhalten habe, habe er das Land in einem seiner Werk lächerlich gemacht.
Die Sprache in der Revue générale nimmt unter der Feder ihrer Juristen bisweilen religiöse Züge an, so etwa wenn einer von ihnen zur „Bestrafung und Sühne“ des deutschen Vaterlandes aufruft, zur „Bestrafung […] selbst in Abwesenheit“ (E. Thunot, Rezension von die Gesetze des Krieges (Krieg auf Erden), ihre systematische Verletzung durch Deutschland, Wiedergutmachung und Sanktionen von J. Champcommunal, RGD, 1916, S. 122-123).
Die „deutsche Grausamkeit“ wird von demselben Autor nach dem Krieg erwähnt, wenn es um den „Märtyrer der Elsässer geht, der die Grenzen des tragischsten Grauens erreicht hat“ (E. Thunot, Rezension zu La Lorraine dévastée von Maurice Barrès ; Rapatriés 1915-1918 von Léonie Chaptal ; La France et la Belgique von Madeleine Saint-René Taillandier ; L’Alsace et la guerre von Émile Wetterlé, RGD, 1920, p. 131-132).
In einer anderen Sammlung, der Revue générale de droit international public (RGDIP), erscheinen die Begriffe „Gräueltaten“ zur Bezeichnung von Kriegshandlungen (RGDIP, 1914, S. 83, 299, 218 usw.) sowie „Barbarei“ oder „barbarisch“ (RGDIP, 1914, S. 76, 188, 230, 297, 332 usw.) in großer Zahl. Diese Begriffe finden sich auch in offiziellen Dokumenten der höchsten staatlichen Behörden, wie Berichte belegen, die dem Präsidenten der Republik vorgelegt wurden (RGDIP, 1914, S. 247-248).
Im Jahr 1915 erklärt J. Perrinjaquet, ehemaliger Dozent an den juristischen Fakultäten und Ersatzdozent in Libourne, dass „der gegenwärtige Krieg sogar einen Charakter von Brutalität und Wildheit angenommen hat, der seit der Antike unbekannt ist und eine Rückkehr zur Barbarei der primitiven Völker unter dem Vorwand der Verbreitung der „Kultur“ darstellt („La guerre européenne“, RGDIP, 1915, S. 150). Er fügt hinzu, dass „die deutsche Admiralität von jeder zivilisierten Nation wegen der Gräueltaten ihrer U-Boote verflucht werden wird“ (S. 209) und widmet den Gémonien die „zynische Barbarei“ der Deutschen (S. 238).
Im selben Jahr verwendet der Professor für Völkerrecht Paul Fauchille (1858-1926) eine ähnliche Rhetorik, um die „deutschen Gräueltaten“ („Die deutschen Attentate auf Güter und Personen in Belgien und Frankreich“, RGDIP, S. 256) und die „barbarische Formel“ in der Proklamation eines deutschen Generals (S. 379) anzuprangern.
Im Jahr 1916 liefert ein anderer Professor, der berühmte Paul Pic (1862-1944), der Zeitschrift einen langen, sehr technischen juristischen Artikel. Inmitten dieser analytischen Elemente schleicht sich jedoch auch eine klare Trennung zwischen der zivilisierten Welt und den als Barbaren beschriebenen Deutschen. Ein Beispiel sei angeführt : „Die zivilisierte Welt ist von den skandalösen und brutalen Rechtsverletzungen“ der österreichisch-deutschen Truppen, die de facto nicht zu dieser zivilisierten Welt gehören, schmerzlich überrascht worden („Systematische Verletzung der Kriegsgesetze durch die deutsch-österreichen. Erforderliche Sanktionen“, RGDIP, 1916, S. 243). Pic weist darauf hin, dass die Deutschen, während sie sich „als Vertreter einer höheren Zivilisation darstellen“, „durch ihre Taten die Menschheit entehrt haben“ (S. 243-244). Mit einer Bemerkung, die den Rahmen eines akademischen Artikels leicht überschreitet, ergänzt er : „Sie haben sich auf diesen Weg auf das Niveau der Kurden zurückgezogen, dieses Räubervolk im Sold des Sultans“ (S. 244). Der Jurist ist in jeder Hinsicht vehement : „das Abscheuliche der deutschen Grausamkeiten“ (S. 244), „Szenen einer kühl begangenen Barbarei“ (S. 248), „Akte der Grausamkeit“ (S. 249). Er prangert die „teutonische Schande“, die „schrecklichen Szenen“, die „Schande“ und die „brutalen Lehren des großen deutschen Generalstabs“ an (S. 253). Trotz solcher Äußerungen wird der Verfasser dennoch eine juristische und gründliche Analyse der Verletzung internationaler Texte des Kriegsrechts durch Deutschland vornehmen.
Die Juristen greifen eine Dichotomie auf, die bei den französischen Intellektuellen zu Beginn des Krieges aufblüht : Zivilisation versus Barbarei. Der „Hass des Boche“, ein Ausdruck von Jean-Jacques Becker wurde damals von einem sehr großen Teil der Bevölkerung verwendet (das Wort „Boche“ ist eine herablassende Bezeichnung für Deutsche). Diese ressentiments werden manchmal auch von Rechtsanwälten übernommen, die rassistische Argumente zur Stärkung dieser Doxa nutzen.
Rassenrhetorik
Die Deutschen werden als brutal, gewalttätig, wild, grausam, und barbarisch beschrieben. Was sind die Gründe ? Einige französische Juristen argumentieren, dass dieses Verhalten Teil der (manchmal weit zurückliegenden) Geschichte sei, und daher ihrer Natur inhärent wäre. In den Worten dieser Autoren steht die „germanische Rasse“ selbst zur Diskussion.
Joseph Lefort, bereits zuvor erwähnt, bezieht sich auf die Anthropologie und betont, dass „Gewalt im Gehirn eingeschrieben ist“ (Bericht von Les Germains vor der Geschichte von Jacques Hillemacher, RGD, 1920, S. 277-280).
Ebenso äußert sich der Toulouseer Rechtshistoriker Joseph Declareuil (1863-1938) zu diesem Thema in der Revue du droit public (RDP). Der Professor analysiert die berühmte Rede an die deutsche Nation (in Reden an die deutsche Nation, Leipzig, Verlag Ph. Reclam Junior, s.d.) des deutschen Philosophen Fichte (1762-1814), die nach der Niederlage von Jena 1807 gehalten wurde. Dieser Text gilt als eine der theoretischen Grundlagen des Pangermanismus gilt und des deutschen Nationalismus. Joseph Declareuil kritisiert deutsche Historiker, die die Tatsachen verzerrt haben, um die „deutsche Rasse“ zu verherrlichen, und prangert die ideologische Versklavung der Geschichte im Dienste politischer Ansprüche an („J. Gottlieb Fichtes Rede an die deutsche Nation“, RDP, 1917, S. 367). Er stellt sogar die Vorstellung in Frage, dass das deutsche Volk eine reine Rasse sei (S. 380) und minimiert die Folgen der Ansiedlung der Germanen in Gallien (S. 381-400).
Im Jahr 1917 erscheint ein Artikel des Toulouser Professors für Völkerrecht Alexandre Mérignhac (1857-1927), der ähnliche Ideen vertritt. In einer in der Revue générale du droit international public veröffentlichten Studie, die sich mit dieser Semantik der Barbarei beschäftigt, schreibt er : „Selbst gegen Barbaren darf man keinen barbarischen Krieg führen“, denn dies „entspricht nicht dem loyalen und großzügigen Charakter zivilisierter Rassen, die ihre intellektuelle Überlegenheit durch Taten und nicht durch hohle Phrasen behaupten müssen“ („Sanktionen für Verstöße gegen das Völkerrecht während des europäischen Krieges“, RGDIP, 1917, S. 17-18). Mérignhac beruft sich sogar auf die Geschichte und betont, „man müsse die Barbaren auf den heiligen Markus zielen lassen […] und unseren jahrhundertealten Ruf nicht mit einem Vandalismus beschmutzen, auf den die Geschichte mit Abscheu zurückblicken wird“ (S. 18).
Die Zukunft wird Zeuge der deutschen Barbarei sein, wie es die Geschichte bereits tut, die unwiderlegbare Beweise für die Beständigkeit dieses brutalen Verhaltens in sich trägt. Diese Meinung vertritt am Ende des Krieges der Pariser Professor Louis Le Fur (1870-1943). Als Jurist des beanspruchten Katholizismus greift Le Fur Martin Luther an, indem er glaubt, dass „sein Mangel an Maß“ ein „Rassenmerkmal“ sei („Gerechter Krieg und gerechter Frieden“, RGDIP, 1919, S. 13). Seine Sichtweise ist unmissverständlich : Es wäre falsch zu denken, dass die deutsche Brutalität neu ist. Im Gegenteil, sie war bereits in der „brutalen Gewalt der Germanen, die die Römer trafen“ (S. 19), verkörpert. Le Fur sagt ohne Umschweife : „Hierin liegt offenbar ein Rassenzug, die Äußerung einer barbarischen und groben Natur“ (S. 19). Er mobilisiert den Begriff der Rasse mit dem Ziel : die These zu diskreditieren, dass die germanische Rasse die auserwählte Rasse sei (S. 40). Tatsächlich geht er so weit, ihre „Reinheit“ zu leugnen und erklärt, dass die Deutschen „die am wenigsten germanische Rasse“ seien (S. 49).
Dennoch schreibt er weiter, dass „die Rasse vom Standpunkt des inneren und äußeren Rechts aus nicht als positive Realität existiert“ (S. 393). Dies hindert ihn jedoch nicht daran, zu dem Schluss zu kommen, dass „der Völkerbund, selbst wenn er mit den ihm fehlenden Aktionsmitteln ausgestattet ist, die Raub- und Grausamkeitsinstinkte bestimmter Rassen nicht für immer verschwinden lassen wird“ (S. 403).
Ein weiterer Jurist, der durch die Anzahl seiner Interventionen, und deren Vehemenz auffällt, ist Jacques Flach (1846-1919), Professor am Collège de France, Spezialist für Geschichte und Rechtsvergleichung. Er stammt aus dem Elsass und wählte die französische Staatsangehörigkeit bei der Annexion des Elsass. 1915 wurden drei Schriften veröffentlicht, von denen eine hier kurz zusammengefasst wird. In seinem Aufsatz „Über die Bildung des deutschen öffentlichen Geistes“ verfolgt der Autor das Ziel, zu den Quellen der deutschen „Barbarei“ zurückzukehren (Krieg von 1914. Sammlung Tenin, Paris, Sirey, 1915, S. 10). Das lexikalische Feld der Moral ist allgegenwärtig : Er erinnert zum Beispiel an die „barbarische Grausamkeit“ (S. 19) oder an den „ebenso interessierten wie grausamen Stolz der Deutschen“ (S. 65), „der sich in einem Netz von Lügen ergötzt“ (S. 73). Flach betont eine zentrale Idee : Die Deutschen seien ihrem Wesen nach böse, was er in einem Kapitel über den „teutonischen Stolz“ (S. 57 ff.) darlegt. In seiner historischen Analyse zieht er eine Verbindung zu den mittelalterlichen französischen Königen und den tapferen Kämpfern des deutschen Imperialismus, indem er die französische Ehre dem deutschen Stolz gegenüberstellt (S. 65). In der Anthropologie zitiert er die Arbeiten von Gobineau und Vacher de Lapouge, um zu urteilen, dass die „teutonische Rasse nicht das reinste Nachkommen der arischen Rasse ist“ (S. 80-81).
Der gleiche Sprachgebrauch findet sich in einem anderen seiner Werke mit dem Titel Das Recht der Kraft und die Kraft des Rechts : Deutschland hat einen Rassenkampf begonnen (Krieg von 1914. Sammlung Tenin, Paris, Sirey, 1915, S. 5-6). Hier benutzt Flach die Geschichte, um die Politik der Gewalt Deutschlands zu begründen (S. 8-9).
Das Ziel des Autors ist unmissverständlich : die deutschen historischen „Fälschungen“ anzuprangern und eine historische Wahrheit wiederherzustellen, die die tiefe Verankerung der deutschen Brutalität belegt, die bereits im Mittelalter nachweisbar war. Diese Rhetorik findet sich auch bei anderen Juristen der nächsten Generation. So ist der Professor an der juristischen Fakultät von Lyon, René Gonnard (1874-1966) der Ansicht, dass Deutschland „hasserfüllt, nachtragend und eifersüchtig ist, keine eigenen Qualitäten besitzt und immer hinterherhinkt, während es die originelleren und kultivierteren Völker nachahmt“, wie das alte Deutschland mit seinem Heiligen Römischen Reich das Römische Reich nachahmt“ („Deutschland aus der Sicht Frankreichs : Überlegungen zu einigen neueren französischen Büchern über Deutschland“, Politische und parlamentarische Zeitschrift, 1914, S. 160-161). Diese Verankerung der gegenwärtigen Realität im Heiligen Römischen Reich findet sich wieder : Seit Jahrhunderten hat sich nichts geändert, und Deutschland war immer ein Feind.
In dieser Perspektive wird die Geschichte herangezogen, da sie eine Reihe von Darstellungen, oft stereotypen, entscheidend prägt. Sie ermöglicht es, diese Darstellungen in ihrer Dauerhaftigkeit zu verankern, was deren Legitimität erhöht und ihre Wahrhaftigkeit unter Beweis stellt.
Der Ton ist manchmal ebenso heftig oder sogar noch heftiger in juristischen Sammlungen, die eine ausgeprägte Ideologie vermitteln. Ein Beispiel hierfür ist die „Revue catholique des institutions et du droit“ (RCDID). Es gibt zum Beispiel zwei Artikel, die die Opposition Zivilisation/Barbarei aufgreifen. Im Jahr 1914 schreibt Emmanuel Lucien-Brun, dass Frankreich „erstaunt, […] die Handlungen der barbarischen Jahrhunderte in einem Jahrhundert verfeinerter Zivilisation zurückkommen sieht“ („La guerre mondiale“, RCDID, August 1914, S. 111).
In einem Artikel, den er im folgenden Jahr in der Sammlung veröffentlicht, schlägt er den gleichen Ton an. Der Begriff Barbarei taucht hier mit einer ähnlichen Instrumentalisierung der Geschichte auf, um eine Verbindung zu den barbarischen Völkern des frühen Mittelalters herzustellen : „Befindet man sich in einem von den Deutschen überfallenen Gebiet, so muss man mehr für sein Leben befürchten, als wenn man vor fünfzehn Jahrhunderten, die Invasion der barbarischen Völker erlitten hätte“ („À propos de la guerre“ (Über dem Krieg), RCDID, September 1915, S. 300).
Im selben Jahr 1915 wurde eine Studie mit dem vielsagenden Titel „Zivilisation und Barbarei“. Sie stammt von einem gewissen G. Théry, der den Rahmen der Debatte klar absteckt : „Man sagt oft : Die Deutschen sind Barbaren ; ihre Taten sind nicht die von zivilisierten Menschen. Im Gegenteil, sie beanspruchen eine höhere Rasse, das ist ihr Anspruch auf universelle Herrschaft.“ („ Zivilisation und Barbarei “, RCDID, Juli 1915, S. 193). Théry beabsichtigt, eine umfassende Studie dieser beiden Konzepte durchzuführen, die er für unzureichend bekannt hält. Die Schlussfolgerung dieser Studie lässt den Leser aufgrund ihres Antisemitismus jedoch völlig fassungslos zurück : „Wilhelm und sein Volk sind nur Instrumente der jüdischen okkulten Macht, die die Freimaurerei beherrscht“ und deren Ziel es ist, die christliche Zivilisation zu zerstören ! („Zivilisation und Barbarei“, RCDID, Juli 1915, S. 205).
Die Juristen, die hier erwähnt werden, sind im Kontext ihrer Zeitgenossen sowohl originell als auch repräsentativ. Sie sind originell, weil im Gegensatz zu der großen Mehrheit der Intellektuellen, die während des Konflikts stark ideologisch engagiert waren, die Juristen nicht den Anschein erwecken massiv in diese Bresche zu springen. Gewiss sind sie auch Patrioten, aber es scheint, dass sie den antigermanischen Reflexen die juristische Reflexion vorgezogen haben. Nicht alle Juristen erliegen der Versuchung, in Verleumdungen und Beschimpfungen zu verfallen. Manchmal gelingt es ihnen, einen maßvollen Ton anzunehmen, und zwar sogar innerhalb von Zeitschriften, die gelegentlich recht gewalttätige Äußerungen publizieren. Beispiele dafür sind der Professor für Völkerrecht an der juristischen Fakultät von Grenoble, Jules Basdevant („Die Requisition der deutschen Schiffe in Portugal“, RGDIP, 1916, S. 268-279) und der bereits erwähnte Paul Fauchille, der sich auf Wunsch der moralischen Urteile zurückhält („Die Wiedergutmachung des ungerechtfertigten Schadens, den die Deutschen in Nordfrankreich angerichtet haben“, RGDIP, 1916, S. 280-297).
Obwohl viele Juristen nicht blind die oben genannten Ansichten verbreiten und verteidigen, sind sie dennoch repräsentativ für das, was auch in anderen Disziplinen zu beobachten ist. Tatsächlich wird antigermanische Rethorik, die moralische Anschuldigungen aufwirft, auch von Nichtjuristen propagiert. Ein Beispiel hierfür ist der kurze Aufsatz von Émile Durkheim mit dem Titel „Deutschland über alles“ erinnert (Deutschland über alles : die deutsche Mentalität und der Krieg, 1. Aufl., Paris 1915). Durkheim beginnt mit der Feststellung, dass er bereits an anderer Stelle die „aggressive Stimmung“, den „kriegstreiberischen Willen“, die „systematische Unmenschlichkeit“ und die „regulatorischen Grausamkeiten“ Deutschlands erwähnt hat (S. 11). Auch wenn er sich bemüht, klarzustellen, dass er nicht die Vorstellung verstärken möchte, dass „die Deutschen individuell eine Art konstitutioneller moralischer Perversion erleiden, die den ihnen zugeschriebenen Handlungen entspricht“ (S. 80) bleibt festzuhalten, dass er die Übertreibung ihrer Ambitionen als nahezu pathologisch erachtet und der krankhafte Charakter ihrer Mentalität seiner Meinung nach evident ist (S. 86).
Die präsentierten Illustrationen lassen eine Selbstverständlichkeit erkennen, die von den Autoren nie explizit anerkannt wird : Der Patriotismus, den die Juristen an den Tag legen, stört manchmal ihre Fähigkeit, ihren Auftrag objektiv zu erfüllen. Das französische „Nationalgefühl“, das die Historiker übrigens mit aufgebaut und verherrlicht haben, hat sich in der Feindseligkeit gegenüber dem germanischen Geist manifestiert.
Die Entwicklung der Anthropologie sowie die Konzepte von Rasse und Ethnizität haben es den Juristen manchmal erleichtert, einen Diskurs zu führen, der nicht auf Fakten oder Handlungen basiert, sondern stattdessen eine angebliche Natur, Genealogie oder sogar Genetik stigmatisiert.
Fatiha Cherfouh, Dozentin (Universität Paris-Descartes – Sorbonne-Paris-Cité)
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