Die belgische Universitätslandschaft, wie sie sich seit dem ersten Hochschulgesetz vom 27. September 1835 entwickelt hat, ist das Ergebnis einer historischen Verbindung sowie eines parlamentarischen Konsenses über die Unterrichtsfreiheit, die geographische Dezentralisierung und die strukturelle Zentralisierung.
Die Geschichte der Hochschulbildung in Belgien für die heutige Zeit beginnt um die Wende des 19. Jahrhunderts, als der „belgische“ Raum, von der Republik annektiert und in Abteilungen strukturiert wurde. Dabei ist die Schließung der ehemaligen Universität von Löwen im Jahr 1797 besonders wichtig. Diese erfolgt im Rahmen der Abschaffung der Universitäten durch den Beschluss des Übereinkommens vom 15. September 1793 ein. Nach einer scheinbaren Zeit der Vakanz unterliegt die Hochschulbildung in den sogenannten „vereinigten“ départements den Reformen Napoleons. Das Gesetz vom 22. ventose des Jahres XII (13. März 1804 des republikanischen Kalenders) regelt die Studiengänge für Rechtswissenschaften in Belgien. 1806 wird in Brüssel eine juristische Schule gegründet, die zu einer juristischen Fakultät umgewandelt wird. Sie bleibt bis 1817, nach dem Niedergang des napoleonischen Reiches, aktiv. Die ehemaligen „belgischen“ départements bilden nun zusammen mit dem Königreich Holland das Vereinigte Königreich der Niederlande. Die mit dem Gesetz vom 25. September 1816 eingeleitete Umstrukturierung des Hochschulwesens führt zur Gründung von drei neuen staatlichen Universitäten in den südlichen Provinzen. So entstehen 1817 die Universitäten Gent, Lüttich und Löwen. Brüssel verliert seine Universität. Was sind die Gründe dafür ? Brüssel liegt ganz in der Nähe von Löwen, und es geht darum, ein Gleichgewicht mit dem Norden zu gewährleisten, wo die Universitäten in mittelgroßen Städten (Leiden, Utrecht, Groningen) angesiedelt sind. Auch das politische Engagement der Studierenden wird befürchtet.
Die vollständige Unterrichtsfreiheit, die eine der Hauptforderungen der belgischen Akademiker war, die das während des niederländischen Regimes ausgeübte Staatsmonopol ablehnten, wird in der im Februar 1831 verabschiedete Verfassung verankert. Die ersten Jahre sind von der Frage geprägt, ob der Staat die aus der niederländischen Periode geerbten Universitäten übernehmen sollte. Mehrere Projekte werden diskutiert, darunter das Projekt einer einzigen großen staatlichen Universität für ganz Belgien. Dieses Projekt kollidiert mit den lokalen Behörden. Es wird schnell aufgegeben, nachdem im November 1834 zwei neue freie Universitäten gegründet werden, die sich der staatlichen Aufsicht entziehen. Die erste dieser Universitäten entstammt dem katholischen Netzwerk und siedelt sich in Mecheln an. Die zweite ist liberal und siedelt sich in der Hauptstadt Brüssel an. Diese privaten Initiativen sind zwar verfassungskonform, zwingen den Staat jedoch, die Organisation der Hochschulbildung zu überarbeiten. Mit dem Gesetz vom 27. September 1835 wird die staatliche Universität Löwen abgeschafft und die Verlegung der katholischen Universität in die Gebäude der 1797 geschlossenen ehemaligen Universität genehmigt. Die belgische Universitätslandschaft besteht nun aus vier Universitäten : zwei staatlichen Universitäten in Gent und Lüttich und zwei freien Universitäten in Brüssel und Leuven. Bis zum Ersten Weltkrieg gab es keine größeren Veränderungen.
Die Geschichte der legislativen Organisation des Hochschulwesens dreht sich um einen unlösbaren Widerspruch. Diese besteht darin, die Bildungsfreiheit zu organisieren, ohne auf die Errichtung einer Form vom staatlichen Monopol auf den Abschlüssen und Diplomen zu verzichten. Das Gesetz von 1835 stellt in dieser Hinsicht einen ersten Meilenstein dar. Sie reorganisiert das System der Zusammenlegung der Diplome vollständig, um das staatliche Monopol auf die Verleihung der Grade, die den Zugang zu den freien Berufen ermöglichen, aufrechtzuerhalten. Die von der Regierung gewählte Lösung besteht in der Einsetzung einer unabhängigen Prüfungskommission. Diese Jury besteht aus einer zentralen Jury, die zweimal jährlich in Brüssel tagt und sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die vom Parlament und von der Regierung ernannt werden. Das Ernennungsverfahren führt jedoch zu starken Spannungen bei den Professoren. Einerseits sind sie der Ansicht, dass die neuen Rechtsvorschriften ihre Fähigkeit zur Durchführung der Bewertung, die die Schlussakte ihrer Lehre darstellt, ausschließen. Andererseits führt die Einbeziehung der Exekutive und der Legislative in die Auswahl der Geschworenen zu Konflikten politischer Natur bei den Bewertungsoperationen. Die Zentraljury wurde 1849 durch die sogenannte „kombinierte“ oder „gemischte“ Jury ersetzt, da sie die Fakultäten einer der beiden staatlichen Universitäten mit einer der freien Universitäten vereint. Derart in einer Position gegenseitiger Kontrolle gesetzt sind die Professoren regelmäßig Konfliktsituationen ausgesetzt. Nach vielen Jahrzehnten der Uneinigkeit wurde 1876 eine Lösung mit der freien Verteilung der Grade gefunden (Gesetz vom 20. Mai 1876). Professoren sind nun berechtigt, ihre Studenten und Universitäten selbst zu bewerten, um die Abschlüsse zu vergeben. Das Gesetz von 1876 stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung Unterrichsfreiheit dar. Die Verleihung der Diplome ist jedoch zunächst noch an die Kontrolle einer sogenannten Diplomkommission geknüpft. Diese wird schließlich 1890 abgeschafft.
Die Gründung von zwei freien Universitäten an der Seite staatlicher Einrichtungen hat in organisatorischer Hinsicht die Koexistenz von drei Universitätssystemen zur Folge, von denen zwei völlig außerhalb der Kontrolle des Staates liegen : das System der staatlichen Universitäten, das an der Katholischen Universität Löwen angewandt wird, und das System, das an der Freien Universität Brüssel angewandt wird.
Die staatlichen Universitäten – die Staatliche Universität Gent und die Staatliche Universität Lüttich – sind in ein enges und starres System integriert, in dem die Autonomie gegenüber der Regierung gering ist. Die Fakultäten bestehen aus „Beamten-Professoren“. Die tägliche Verwaltung wird einem Rektor und einem Verwalter-Inspektor anvertraut, die beide aus dem akademischen Kreis ausgewählt und von der Regierung ernannt werden. Wenn der Rektor für die interne Disziplin zuständig ist, muss der Inspektor die Beziehungen zwischen der Verwaltung und der akademischen Körperschaft gewährleisten. Diese Strukturen entwickelten sich bis zum Ersten Weltkrieg kaum.
Die Katholische Universität von Löwen, die vom Episkopat getragen wird, ist ihr vollständig unterworfen. Die Bischöfe greifen durch den Bischofsrat in Mecheln direkt in alle Aspekte des Universitätslebens ein, vor allem in Bezug auf die Ernennung der Professoren und die Kontrolle ihrer Lehre. Sie delegieren die tägliche Verwaltung an einen Geistlichen, meist Professor an der Universität an der Theologischen Fakultät oder an der Fakultät für Philosophie und Literatur : den sogenannten „prächtigen Rektor“. Die Befugnisse des Rektorats werden reduziert. Der Rektor wacht über den Fortschritt der Lehre und vor allem der akademischen Disziplin, aber diese Aufgaben beinhalten vor allem die Ausführung der Entscheidungen, die von den Bischöfen anlässlich der Bischofsräte getroffen werden. Es stützt sich auf einen pyramidenförmigen und rudimentären Verwaltungsapparat, um seine Aufgabe zu erfüllen. Die internen Organisationstrukturen der Universität bleiben bis zum letzten Drittel des 20.Jahrhunderts fast unverändert bestehen.
Der Kontrast zur anderen Freien Universität, der Freien Universität Brüssel, ist erheblich. Die Leitung obliegt einem Verwaltungsrat unter dem Vorsitz des Bürgermeisters von Brüssel, der sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die ursprünglich unter den wichtigsten Zeichnern und Gründern der Universität kooptiert wurden. Diese Art der Organisation ist in Europa eindeutig einzigartig und ähnelt dem, was an einigen amerikanischen Universitäten praktiziert wird. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind überwiegend Persönlichkeiten, die in der Privatwirtschaft oder dem öffentlichen Sektor tätig sind und aus den Reihen der Brüsseler Liberalen oder aus den umliegenden Ortschaften stammen. Im Gegensatz zu den drei anderen Universitäten erleben die internen Strukturen der Freien Universität Brüssel im 19. Jahrhundert viele Veränderungen. Es ist nicht nutzlos zu erwähnen, dass ein originelles Merkmal seiner Organisation die rasche Öffnung der Entscheidungsprozesse ab 1837 für die akademische Körperschaft ist, wobei jede Fakultät dann über einen Delegierten im Verwaltungsrat verfügt. Diese Form der Demokratisierung im Entscheidungsprozeß steht im Gegensatz zu den anderen Universitäten. Sie schafft jedoch einen günstigen Rahmen für die Äußerung abweichender Meinungen und wird zur Spaltung beitragen, die 1894 eintritt und die neue Universität hervorbringen wird.
Das Hochschulsystem, wie es in Belgien am Vorabend des Ersten Weltkriegs strukturiert ist, zeichnet sich durch mangelnde Vereinheitlichung. Die spezifischen Organisations- und Governance-Modi der vier Universitäten haben zu erheblichen Unterschieden in Bezug auf die Finanzierungsquellen und -modalitäten, die Rekrutierungspools für Studenten und Professoren, die Ernennungsmodalitäten, die Professorenstatuten und die Bildung unterschiedlicher Universitätskulturen geführt. Die „belgische“ Hochschulbildung gilt damals als „unauffindbarer“ oder „verschwommener“ Raum und ist Gegenstand zahlreicher Kommentare. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich die Geschichtsschreibung der Universitäten darauf verständigt hat, dass es keine Definition gibt, um das Modell der belgischen Hochschulbildung zu qualifizieren. Einer den charakteristischen und originellen Aspekten des belgischen Universitätssystems ist jedoch seine Öffnung auf das Ausland durch die Aufnahme von Studenten oder die Rekrutierung ausländischer Professoren sowie Studienaufenthalte für seine besten Studenten. Die Durchlässigkeit der Universitäten für soziale und politische Herausforderungen ist ein weiteres Merkmal. Am Vorabend des Ersten Weltkriegs bildeten jedoch mehrere Faktoren, die sich aus der Liberalisierung der Studienabschlüsse ergeben hatten, den Ausgangspunkt für einen Prozess der Annäherung der Universitäten untereinander. Im Einklang mit dem humboldtschen Modell, das die Aktivitäten der Produktion von Wissen mit der Verbreitung von Wissen in Zusammenhang bringt, sind die Universitäten nicht mehr nur ein Ort der Lehre, sondern sie etablieren sich dauerhaft als Ort der Grundlagenforschung und experimentellen Forschung. Die Konsolidierung ihrer Position in der belgischen institutionellen Landschaft geht einher mit einer Entwicklung ihres rechtlichen Status. Ab 1911 für die freien Universitäten und in der Zwischenkriegszeit für die staatlichen Universitäten, gewinnen diese Institutionen allmählich die Möglichkeit, sich ein eigenes Vermögen aufzubauen, ohne auf externe Strukturen zurückzugreifen. Diese Wende führte im Laufe des 20. Jahrhunderts zu einer Annäherung der Universitäten in ihrer Organisationsweise.
Am Vorabend des Krieges sind insgesamt mehr als 1500 Studenten an den vier juristischen Fakultäten in Löwen, Gent, Lüttich und Brüssel eingeschrieben. Der vom Erziehungsministerium erstellte Dreijahresbericht über den Stand der Hochschulbildung gibt einen Überblick über die Zahl der Studierenden für das Jahr 1913/14 : 680 in Leuven, 490 in Lüttich, dann Brüssel und Gent mit 203 bzw. 197 Studierenden. In der Studentenschaft gibt es nur sehr wenige Studentinnen. Die Türen der Universitäten stehen ihnen zwar seit den 1880er Jahren offen – mit Ausnahme der Katholischen Universität Löwen, die ihre Türen erst Anfang der 20er Jahre öffnet –, an den juristischen Fakultäten sind sie dennoch nur eine Handvoll. Marie Popelin, die 1888 ihren Abschluss machte, durfte den Anwaltseid nicht ablegen. Da ihnen der Zugang zum Anwaltsberuf verweigert wird, scheint das Interesse am Erwerb des Jurastudiums begrenzt zu sein. In Brüssel zum Beispiel gibt es nur eine Studentin, die am Vorabend des Krieges an der juristischen Fakultät eingeschrieben ist. Der Krieg und die Nachkriegszeit werden am Ende den Widerstand beenden. Da der Zugang zum Anwaltsberuf Gegenstand des Gesetzes vom 7. April 1922 ist, werden die Studentinnen ermutigt, an den juristischen Fakultäten zu gehen.
Maxime Jottrand, Zentrum für Rechtsgeschichte und Rechtsanthropologie (Université libre de Bruxelles)
Literaturangaben
Bardez Renaud, Bertrams Kennet, « Les universités », dans Patricia van den Eeckhout, Guy Vanthemsche (ed.), Sources pour l’étude de la Belgique contemporaine, 19e‑21e siècle, Bruxelles, Commission royale d’histoire, 2017, p. 750‑768.
Dhondt Pieter, Un double compromis : enjeux et débats relatifs à l’enseignement universitaire en Belgique au xixe–xxe siècle, Gand, Academia Press, 2011.
Verstegen Raf, « L’enseignement du droit en Belgique. Évolution de la législation aux xixe et xxe siècles », dans Fred Stevens et Dirk van den Auweele (ed.), Houd voet bij stuk : Xenia Iuris Historiae G. van Dievoet Oblata, Louvain, K.U. Leuven Faculteit der Rechtsgeleerdheid Afdeling Romeins Recht en Rechtsgeschiedenis, 1990, p. 149‑192.